Was Rentner bei der Steuererklärung beachten müssen

Neuer Ratgeber lotst durch Formulare und Fristen

win­ter­berg-total­lo­kal: Düs­sel­dorf: Ein ledi­ger Rent­ner, der 2021 über kei­ne wei­te­ren Ein­künf­te ver­füg­te und in die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung gezahlt hat, muss bei einer Brut­to Jah­res­ren­te von mehr als 13.990 Euro davon aus­ge­hen, dass dar­auf Steu­ern zu zah­len sind. Als Bume­rang erwei­sen kann sich die Hoff­nung, an der Steu­er­erklä­rung vor­bei­zu­kom­men: Das Finanz­amt erfährt auto­ma­tisch von Ren­ten­zah­lun­gen und kann Steu­er­zah­lun­gen auch rück­wir­kend ein­for­dern. Der neue Rat­ge­ber „Steu­er­erklä­rung für Rent­ner und Pen­sio­nä­re 2021/2022“ der Ver­brau­cher­zen­tra­le zeigt, wie Ruhe­ständ­ler die Höhe ihrer Gesamt­ein­künf­te ermit­teln. Aber auch, wie etwa der im Jahr 2020 erhöh­te Pfle­ge- und Behin­der­ten­pausch­be­trag oder ande­re Wer­bungs­kos­ten die Steu­er­last redu­zie­ren kön­nen. Er bewahrt zum einen davor, unbe­merkt in die Abga­be­pflicht zu rut­schen. Und führt zum ande­ren Schritt für Schritt zu den not­wen­di­gen Anga­ben in die rich­ti­gen Formulare

 

Steuererklärung für Rentner und Pensionäre
Steu­er­erklä­rung für Rent­ner und Pen­sio­nä­re Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW

Auf­ge­zeigt wird, wie das zu ver­steu­ern­de Ein­kom­men grund­sätz­lich zu berech­nen ist, wel­che unter­schied­li­chen Ein­kunfts­ar­ten zu berück­sich­ti­gen sind, wie hoch der Grund­frei­be­trag ist und wel­che Aus­ga­ben etwa für Krank­heit und Pfle­ge abzugs­fä­hig sind. Der Rat­ge­ber lotst durch die ver­schie­de­nen For­mu­la­re und Anla­gen und gibt prak­ti­sche Hin­wei­se, was, wo und wie ein­zu­tra­gen ist. Bei­spie­le und eine Rei­he von Steu­er­spar­tipps machen das Buch zu einem ech­ten „Steu­er­ge­hil­fen“, damit beim Fis­kus alles glatt läuft.

 

 

Der Rat­ge­ber „Steu­er­erklä­rung für Rent­ner und Pen­sio­nä­re 2021/2022“ hat 240 Sei­ten und kos­tet 14,90 Euro, als E‑Book 11,99 Euro.

 

Bestell­mög­lich­kei­ten:

Im Online-Shop unter www​.rat​ge​ber​-ver​brau​cher​zen​tra​le​.de oder unter 021138 09–555. Der Rat­ge­ber ist auch in den Bera­tungs­stel­len der Ver­brau­cher­zen­tra­len und im Buch­han­del erhältlich.

 

Quel­le: Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW e.V.