Einfädeln in einen Stau erfordert Sorgfalt

Bei der Auffahrt auf eine Autobahn muss man dem durchfließenden Verkehr Vorfahrt gewähren

win­ter­berg-total­lo­kal : Dies gilt auch, wenn auf der Auto­bahn ein Stau besteht. In einem sol­chen Fall soll­te man sich ver­ge­wis­sern, dass man von den Ver­kehrs­teil­neh­me­rin­nen und ‑teil­neh­mern gese­hen wird, vor die man sich ein­fä­deln möch­te. Die Würt­tem­ber­gi­sche Ver­si­che­rung AG weist auf ein Urteil des Ober­lan­des­ge­richts Cel­le (14 U 186/20) hin.

Der Len­ker eines Fer­ra­ri woll­te mög­lichst rasch auf eine Auto­bahn gelan­gen, auf der die Fahr­zeu­ge in einem Stau stan­den. Bereits am Anfang der Ein­fä­del­spur fuhr er über die durch­ge­zo­ge­ne Linie und stell­te sich quer vor einen LKW. Des­sen Fah­rer sah jedoch das ein­ge­scher­te Auto nicht und kol­li­dier­te beim Star­ten mit die­sem. Der Hal­ter des Fer­ra­ri mach­te einen Scha­den von rund 40.000 Euro gel­tend, bekam jedoch vom Gericht nur ein Vier­tel davon zugesprochen.

Laut dem Urteil hät­te der ein­fä­deln­de Fer­ra­ri-Len­ker trotz des Staus die Vor­fahrt der bereits auf der Auto­bahn befind­li­chen Fahr­zeu­ge beach­ten müs­sen. Er durf­te daher am Ende der durch­ge­zo­ge­nen Linie erst dann auf eine Fahr­spur wech­seln, wenn er sicher war, dass der LKW-Len­ker ihn sah. Die­ser konn­te sich dem­ge­gen­über dar­auf beru­fen, dass er den Fer­ra­ri nicht sah, da er in einem nicht ein­seh­ba­ren toten Win­kel stand. Außer­dem muss­te er nicht damit rech­nen, dass ande­re Ver­kehrs­teil­neh­me­rin­nen und ‑teil­neh­mer ver­bots­wid­rig eine durch­ge­zo­ge­ne Linie über­fah­ren. Gleich­wohl haf­te der LKW-Fah­rer für 25 Pro­zent des Scha­dens, so das Gericht, da der LKW auf­grund sei­ner Grö­ße und der dar­aus resul­tie­ren­den Sicht­be­schrän­kung eine erhöh­te „Betriebs­ge­fahr“ darstellte.

Die W&W-Gruppe
1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen und Versichern mit den digitalen Initiativen der W&W brandpool und bietet auf diese Weise Kundinnen und Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihnen passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.

Foto­credits : W&W‑Gruppe

Quel­le : Wüs­ten­rot & Würt­tem­ber­gi­sche AG

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