Bei positivem PCR-Test : Quarantäne gilt ohne Anordnung

Mehr Eigeninitiative nötig – Keine Kontaktpersonennachverfolgung

win­ter­berg-total­lo­kal :Hoch­sauer­land­kreis : Posi­ti­ver Coro­na-Test – und jetzt ? Neben der Sor­ge um die Gesund­heit tau­chen vie­le orga­ni­sa­to­ri­sche Fra­gen auf. Was muss ich tun ? Klar ist : Es ist mehr Eigen­in­itia­ti­ve nötig. Auch ohne Bescheid einer Behör­de muss man sich bei einem posi­ti­ven PCR-Test iso­lie­ren und sei­ne Kon­takt­per­so­nen schnellst­mög­lich infor­mie­ren. Beim Frei­tes­ten gel­ten eben­falls neue Regeln, auch hier läuft nun vie­les auto­ma­tisch nach den Vor­ga­ben der NRW-Coro­na-Test-und-Qua­ran­tä­ne-Ver­ord­nung. Dar­auf weist der Hoch­sauer­land­kreis hin.

Wer einen posi­ti­ven PCR-Test hat, wird künf­tig in aller Regel kei­nen Anruf mehr vom Gesund­heits­amt bekom­men. “Auf­grund der hohen Fall­zah­len ist eine Kon­takt­per­so­nen­nach­ver­fol­gung ab sofort nicht mehr mög­lich”, erklärt Gesund­heits­amts­lei­ter Dr. Klaus Schmidt. Nach neu­er Rechts­la­ge sei dies auch nicht mehr nötig. Das Land set­ze klar auf die Eigen­ver­ant­wor­tung und die akti­ve Mit­ar­beit der Bür­ge­rin­nen und Bürger.

Auch eine münd­li­che oder schrift­li­che Anord­nung der Iso­lie­rung ist nach der neu­en und seit dem 16. Janu­ar gel­ten­den Ver­ord­nung nicht mehr vor­ge­se­hen. Die­se wur­de frü­her vom Gesund­heits­amt ver­schickt. Jetzt nicht mehr. Wenn ein PCR-Test posi­tiv aus­ge­fal­len ist, wird das Ergeb­nis zwar nach wie vor dem Gesund­heits­amt gemel­det, Betrof­fe­ne müs­sen sich aber selbst­stän­dig in Iso­lie­rung begeben.

Posi­tiv Getes­te­te bekom­men vom Kreis­ge­sund­heits­amt künf­tig nur noch eine “Qua­ran­tä­ne- und Gene­se­nen­be­schei­ni­gung” per Post zuge­schickt, in dem die gel­ten­den Regeln aus­führ­lich erläu­tert sind. Unter dem Mot­to “Zusam­men gegen Coro­na” haben sich die Krei­se Olpe, Hoch­sauer­land­kreis, Mär­ki­scher Kreis, der Kreis Unna, der Kreis Sie­gen-Witt­gen­stein und der Kreis Soest in der Umset­zung der geän­der­ten Qua­ran­tä­ne-Maß­nah­men mit­ein­an­der abge­stimmt. Dr. Schmidt appel­liert : “Die Omi­kron-Vari­an­te ist sehr, sehr anste­ckend. Ver­hal­ten Sie sich ver­ant­wor­tungs­voll und hal­ten Sie sich an die gel­ten­den Regeln, um sich und Ihre Mit­men­schen zu schützen.”

 

Kon­kret gilt laut NRW-Coro­na-Test-und-Qua­ran­tän­ever­ord­nung folgendes :

  • Wer wegen Erkäl­tungs­sym­pto­men, eines posi­ti­ven Schnell- oder PCR-Pool­tests einen PCR-Test macht und auf das PCR-Test­ergeb­nis war­tet, muss in Iso­lie­rung. Die­se endet auto­ma­tisch mit einem nega­ti­ven PCR-Test.
  • Wer einen posi­ti­ven PCR-Test hat, also selbst infi­ziert ist, muss sich auto­ma­tisch zehn Tage (gerech­net ab dem Tag nach der ers­ten posi­ti­ven PCR- oder vor­he­ri­gen Schnell­tes­tung) lang iso­lie­ren. Nach zehn Tagen endet die Iso­lie­rung automatisch.
  • Ein Frei­tes­ten ist nach sie­ben Tagen per Schnell­test oder PCR-Test mög­lich, wenn man min­des­tens 48 Stun­den sym­ptom­frei ist. Mit dem nega­ti­ven Test­ergeb­nis endet die Iso­lie­rung auto­ma­tisch. Das Test­ergeb­nis muss min­des­tens einen Monat auf­be­wahrt und auf Ver­lan­gen vor­ge­legt werden.

Ach­tung : Beschäf­tig­te in Kran­ken­häu­sern und Pfle­ge­hei­men müs­sen Son­der­re­geln beach­ten (PCR-Test).

  • Wenn eine Per­son im sel­ben Haus­halt posi­tiv getes­tet ist, gilt für Haus­halts­an­ge­hö­ri­ge auto­ma­tisch eine zehn­tä­gi­ge Qua­ran­tä­ne. Ein Frei­tes­ten ist nach sie­ben Tagen mög­lich, Schul- und KiTa-Kin­der kön­nen sich nach fünf Tagen frei­tes­ten. Auch hier endet die Qua­ran­tä­ne dann auto­ma­tisch mit einem nega­ti­ven Test.
  • Die Qua­ran­tä­ne für Haus­halts­an­ge­hö­ri­ge kann durch das PCR-Ergeb­nis des Index­fal­les nach­ge­wie­sen werden.
  • Nicht in Qua­ran­tä­ne müs­sen alle Kon­takt­per­so­nen, die eine Auf­fri­schungs­imp­fung haben, also geboos­tert sind, geimpf­te Gene­se­ne, Per­so­nen mit zwei Imp­fun­gen, deren Zweit­imp­fung min­des­tens 14 Tage und weni­ger als 90 Tage zurück­liegt, sowie Gene­se­ne, bei denen der posi­ti­ve Test min­des­tens 28 Tage und weni­ger als 90 Tage zurückliegt.

Sons­ti­ge Kon­takt­per­so­nen der posi­tiv getes­te­ten Per­son außer­halb des Haus­hal­tes (z.B. Freun­de, Bekann­te) haben auch Pflich­ten, wenn sie nicht geboos­tert sind : Dann müs­sen auch sie sich best­mög­lich von ande­ren abson­dern, Kon­tak­te ver­mei­den, bei unver­meid­ba­ren Kon­tak­ten mit ande­ren Per­so­nen Mas­ke tra­gen und sich beim Auf­tre­ten von Sym­pto­men eben­falls umge­hend tes­ten lassen.

Ein Test­nach­weis gilt immer auch als Nach­weis gegen­über dem Arbeit­ge­ber. Eine geson­der­te Beschei­ni­gung ist nicht erfor­der­lich und wird des­halb auch nicht durch das Gesund­heits­amt ausgestellt.

Alle recht­li­chen Rege­lun­gen des Lan­des NRW zur COVID-19-Pan­de­mie fin­den sich auf den Inter­net­sei­ten des NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums unter : https://​www​.mags​.nrw/​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​-​r​e​c​h​t​l​i​c​h​e​r​e​g​e​l​u​n​g​e​n​-​nrw.

Das Kreis­ge­sund­heits­amt weist dar­auf hin, dass auch Schu­len, Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und der beruf­li­che Bereich von den Neue­run­gen betrof­fen sind. Dem­entspre­chend ste­hen künf­tig Zah­len aus Schu­len, Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und auch Qua­ran­tä­nen nicht mehr zur Ver­fü­gung und kön­nen bei­spiels­wei­se nicht mehr in den Pres­se-Infos ver­öf­fent­licht wer­den. Eine Aus­nah­me bil­den Pfle­ge­ein­rich­tun­gen und Kran­ken­häu­ser. Hier wird wei­ter­hin, wie bei ande­ren Infek­ti­ons­er­kran­kun­gen auch, ein Aus­bruchs­ma­nage­ment stattfinden.

Quel­le : Pres­se­stel­le Hochsauerlandkreis

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