Bürgerinnen und Bürger der Stadt Winterberg erhalten in den nächsten Tagen Bescheide über Grundbesitzabgaben und die Wasser- und Abwassergebühren
winterberg-totallokal: Winterberg: Die Bürgerinnen und Bürger erhalten in den nächsten Tagen die Bescheide über die Grundbesitzabgaben und den Gebührenbescheid für die Wasser- und Abwassergebühren für das aktuelle Jahr. „Gute Nachrichten für die Bürgerinnen und Bürger: Bei uns bleiben die Gebühren und Steuern bis auf die Abfallgebühr stabil. Die Abfallgebühr musste um 2 Euro angehoben werden. Die Coronazeit haben viele dazu genutzt, um auszumisten, daher sind die Müllmengen beim Restmüll, Sperrmüll und Elektroschrott im Jahr 2020 deutlich gestiegen. Die zusätzlichen Müllmengen führen dazu, dass die Gebühren für das Jahr 2020 nicht ausreichend waren, um die Kosten für die Entsorgung zu decken. Dieser Gebührenausfall muss nun mit in die Abfallgebühr für 2022 eingerechnet werden, sodass eine Steigerung der Abfallbeseitigungsgebühr für das Jahr 2022 leider notwendig war“, so Bürgermeister Michael Beckmann.
Kontakt mit Steuerabteilung und den Stadtwerken
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie bitten Stadtverwaltung und Stadtwerke darum, von persönlichen Absprachen in den Dienststellen abzusehen. Alle Angelegenheiten, die die Bescheide betreffen, können telefonisch oder elektronisch erledigt werden. Wer dennoch eine persönliche Vorsprache für erforderlich hält, möge vorab einen Termin vereinbaren. Um die Einhaltung der 3G-Regelung wird gebeten.
Im Zusammenhang mit dem Versand der Bescheide weisen Stadt und Stadtwerke darauf hin, dass ein SEPA-Lastschriftmandat immer nur für ein Kassenzeichen gilt. Wenn sich das Kassenzeichen ändert, etwa bei einem Eigentümerwechsel oder bei dem Erwerb eines weiteren Grundstückes, gilt das bereits erteilte Lastschriftmandat nicht für das neue Kassenzeichen. Ob bereits ein Lastschriftmandat erteilt wurde oder nicht, kann den Bescheiden entnommen werden. Direkt unterhalb der Tabelle „Fälligkeitstermine“ befindet sich ein entsprechender Hinweis.
Grundsteuerreform in diesem Jahr
In diesem Jahr tritt das neue Grundsteuerreformgesetz in Kraft. So müssen für den gesamten Grundbesitz in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden. Die neuen Grundsteuerwerte gelten in NRW ab 2025. Schon in diesem Jahr werden alle Eigentümer von Grundstücken ein Informationsschreiben der Finanzverwaltung des Landes erhalten, aus dem sich wesentliche Daten ergeben, die für die Erklärung relevant sind.
Quelle: Rabea Kappen, Stadt Winterberg