Bescheide über Grundbesitzabgaben und die Wasser- und Abwassergebühren

Bür­ge­rin­nen und Bür­ger der Stadt Win­ter­berg erhal­ten in den nächs­ten Tagen Beschei­de über Grund­be­sitz­ab­ga­ben und die Was­ser- und Abwassergebühren

win­ter­berg-total­lo­kal: Win­ter­berg: Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger erhal­ten in den nächs­ten Tagen die Beschei­de über die Grund­be­sitz­ab­ga­ben und den Gebüh­ren­be­scheid für die Was­ser- und Abwas­ser­ge­büh­ren für das aktu­el­le Jahr. „Gute Nach­rich­ten für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger: Bei uns blei­ben die Gebüh­ren und Steu­ern bis auf die Abfall­ge­bühr sta­bil. Die Abfall­ge­bühr muss­te um 2 Euro ange­ho­ben wer­den. Die Coro­na­zeit haben vie­le dazu genutzt, um aus­zu­mis­ten, daher sind die Müll­men­gen beim Rest­müll, Sperr­müll und Elek­tro­schrott im Jahr 2020 deut­lich gestie­gen. Die zusätz­li­chen Müll­men­gen füh­ren dazu, dass die Gebüh­ren für das Jahr 2020 nicht aus­rei­chend waren, um die Kos­ten für die Ent­sor­gung zu decken. Die­ser Gebüh­ren­aus­fall muss nun mit in die Abfall­ge­bühr für 2022 ein­ge­rech­net wer­den, sodass eine Stei­ge­rung der Abfall­be­sei­ti­gungs­ge­bühr für das Jahr 2022 lei­der not­wen­dig war“, so Bür­ger­meis­ter Micha­el Beckmann.

Kon­takt mit Steu­er­ab­tei­lung und den Stadtwerken

Auf­grund der anhal­ten­den Coro­na-Pan­de­mie bit­ten Stadt­ver­wal­tung und Stadt­wer­ke dar­um, von per­sön­li­chen Abspra­chen in den Dienst­stel­len abzu­se­hen. Alle Ange­le­gen­hei­ten, die die Beschei­de betref­fen, kön­nen tele­fo­nisch oder elek­tro­nisch erle­digt wer­den. Wer den­noch eine per­sön­li­che Vor­spra­che für erfor­der­lich hält, möge vor­ab einen Ter­min ver­ein­ba­ren. Um die Ein­hal­tung der 3G-Rege­lung wird gebeten.

Im Zusam­men­hang mit dem Ver­sand der Beschei­de wei­sen Stadt und Stadt­wer­ke dar­auf hin, dass ein SEPA-Last­schrift­man­dat immer nur für ein Kas­sen­zei­chen gilt. Wenn sich das Kas­sen­zei­chen ändert, etwa bei einem Eigen­tü­mer­wech­sel oder bei dem Erwerb eines wei­te­ren Grund­stü­ckes, gilt das bereits erteil­te Last­schrift­man­dat nicht für das neue Kas­sen­zei­chen. Ob bereits ein Last­schrift­man­dat erteilt wur­de oder nicht, kann den Beschei­den ent­nom­men wer­den. Direkt unter­halb der Tabel­le „Fäl­lig­keits­ter­mi­ne“ befin­det sich ein ent­spre­chen­der Hinweis.

Grund­steu­er­re­form in die­sem Jahr

In die­sem Jahr tritt das neue Grund­steu­er­re­form­ge­setz in Kraft. So müs­sen für den gesam­ten Grund­be­sitz in Deutsch­land neue Bemes­sungs­grund­la­gen ermit­telt wer­den. Die neu­en Grund­steu­er­wer­te gel­ten in NRW ab 2025. Schon in die­sem Jahr wer­den alle Eigen­tü­mer von Grund­stü­cken ein Infor­ma­ti­ons­schrei­ben der Finanz­ver­wal­tung des Lan­des erhal­ten, aus dem sich wesent­li­che Daten erge­ben, die für die Erklä­rung rele­vant sind.

Quel­le: Rabea Kap­pen, Stadt Winterberg