Die diesjährige Jägerprüfung wird am Mittwoch, 20. April, im Hochsauerlandkreis durchgeführt
winterberg-totallokal: Hochsauerlandkreis/Meschede: Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil.
Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung müssen spätestens bis Sonntag, 20. Februar, an den Hochsauerlandkreis, Untere Jagdbehörde, Steinstraße 27, 59872 Meschede eingereicht werden. Dem Antrag ist ein Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr von 250 Euro beizufügen. Ebenso werden für die Jägerprüfung die Nachweise über die Ausbildung zur kundigen Person nach der EU-Hygieneverordnung und über die Ausbildung an der Kurzwaffe benötigt. Diese zwei Dokumente können nach dem 20. Februar nicht nachgereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Interessierte unter www.hochsauerlandkreis.de (Suche: Jagdwesen) oder unter der Telefonnummer 0291÷94−1672.
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Quelle: Carolin Fisch – Pressestelle Hochsauerlandkreis