18.300 Minijobber im HSK: Viele können mehr verdienen und müssen weniger arbeiten

NGG: „Auch Azubi-Mindestvergütung steigt – 790 Euro im 3. Ausbildungsjahr“

win­ter­berg-total­lo­kal: Hoch­sauer­land­kreis: Mehr ver­die­nen und gleich­zei­tig weni­ger arbei­ten: Im Hoch­sauer­land­kreis haben rund 18.300 Men­schen einen Mini­job. Davon arbei­ten allein 1.860 in der Gas­tro­no­mie – die meis­ten ver­die­nen dabei ledig­lich den gesetz­li­chen Min­dest­lohn. Ab die­sem Jahr müs­sen sie für ihren 450-Euro-Job aller­dings weni­ger arbei­ten: höchs­tens 10,5 Stun­den pro Woche – eine Vier­tel­stun­de weni­ger als bis­lang. Dar­auf hat die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten hingewiesen.

Als Grund nennt die NGG die Höhe des gesetz­li­chen Min­dest­lohns. Der ist zum Jah­res­wech­sel auf 9,82 Euro pro Stun­de gestie­gen. Das wie­der­um bedeu­tet bei einem fixen „Mini-Monats­lohn“ von 450 Euro dann auto­ma­tisch auch weni­ger Arbeits­zeit. „Die 9,82 Euro sind aller­dings auch das abso­lu­te Lohn-Limit nach unten. Weni­ger darf kein Chef bezah­len – egal, in wel­cher Bran­che und für wel­chen Job“, sagt NGG-Geschäfts­füh­re­rin Isa­bell Mura.

Sie rech­net schon bald mit wei­te­ren Ände­run­gen für Mini­job­ber: „Die Ampel-Koali­ti­on in Ber­lin will den gesetz­li­chen Min­dest­lohn auf 12 Euro her­auf­set­zen. Das soll­te lie­ber frü­her als spä­ter pas­sie­ren. Denn davon wür­den vie­le Beschäf­tig­te im Hoch­sauer­land­kreis pro­fi­tie­ren – und längst nicht nur Mini­job­ber.“ Dar­über hin­aus soll die Ver­dienst­gren­ze nach Plä­nen der Bun­des­re­gie­rung eben­falls stei­gen – auf 520 Euro pro Monat. „Wer dann als Mini­job­ber den Min­dest­lohn bekommt, muss nur noch 10 Stun­den pro Woche arbei­ten“, sagt die Geschäfts­füh­re­rin der NGG-Regi­on Südwestfalen.

Den­noch sieht die Gewerk­schaft die neu­en 520-Euro-Jobs kri­tisch: Gering­fü­gig Beschäf­tig­te wür­den dann zwar 70 Euro im Monat mehr ver­die­nen als heu­te. „Die Gefahr ist aber, dass Mini­jobs damit immer mehr regu­lä­re Arbeits­plät­ze ver­drän­gen. Und sie dro­hen auch zur Teil­zeit-Fal­le zu wer­den: Beschäf­tig­te geben sich not­ge­drun­gen schnel­ler mit 520 Euro pro Monat zufrie­den, obwohl sie eigent­lich gern ein paar Stun­den län­ger arbei­ten und ein paar Euro mehr ver­die­nen wür­den“, warnt Isa­bell Mura.

Sie kri­ti­siert, dass die Ampel-Koali­ti­on Mini­jobs „nicht vom ers­ten Euro an sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig“ gemacht habe. „Mini­jobs bie­ten kei­ne Kranken‑, kei­ne Arbeits­lo­sen- und kei­ne Pfle­ge­ver­si­che­rung. Und in der Regel auch kei­ne Ein­zah­lung in die Ren­ten­kas­se. Bei regu­lä­ren Arbeits­ver­hält­nis­sen und Teil­zeit­jobs sieht das anders aus: Sie bie­ten die­ses ‚sozia­le Netz‘ und damit enor­me Vor­tei­le“, so die Gewerkschafterin.

Zugleich weist Mura dar­auf hin, dass trotz der Nach­tei­le auch wich­ti­ge arbeits­recht­li­che Stan­dards für gering­fü­gig ent­lohn­te Jobs gel­ten. So haben Mini­job­ber eben­so Anspruch auf die Lohn­fort­zah­lung bei Krank­heit wie auf bezahl­ten Urlaub. Außer­dem müs­sen sie ein Urlaubs- oder Weih­nachts­geld bekom­men – wenn die regu­lär ange­stell­ten Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen im Betrieb eine sol­che Son­der­zah­lung erhalten.

Der gesetz­li­che Min­dest­lohn gilt übri­gens nicht für Aus­zu­bil­den­de. Trotz­dem gibt es, so die Gewerk­schaft, eine Art „Min­dest-Aus­bil­dungs­ver­gü­tung“. Auch die stei­ge ab Janu­ar. Dann müs­se jeder Azu­bi min­des­tens 585 Euro im ers­ten Aus­bil­dungs­jahr ver­die­nen, 690 Euro im zwei­ten und 790 Euro im drit­ten Jahr. „Grund­sätz­lich gilt aber: Tarif­löh­ne sind die bes­se­ren Löh­ne. Das trifft auch für tarif­lich ver­ein­bar­te Aus­bil­dungs­ver­gü­tun­gen zu. Beschäf­tig­te sind also gut bera­ten, wenn sie sich bei einem Job­wech­sel Betrie­be suchen, die nach Tarif bezah­len“, so Isa­bell Mura.

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Quel­le: Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG) – Regi­on Südwestfalen