No risk – more fun !

Betriebliche Datenschutzbeauftragte (IHK) gehen auf Nummer sicher

win­ter­berg-total­lo­kal : IHK : In den ver­gan­ge­nen Jah­ren hat der Betrieb­li­che Daten­schutz enorm an Bedeu­tung und an Auf­merk­sam­keit hin­zu­ge­won­nen. Er umfasst zum einen die all­ge­mei­nen Unter­neh­mens­da­ten, wie bei­spiels­wei­se Pro­jekt­plä­ne, Bilan­zen, tech­ni­sche Pro­duk­ti­ons­da­ten und Kal­ku­la­tio­nen. Die­se Daten zu schüt­zen, liegt im ori­gi­nä­ren Inter­es­se jedes Unternehmens.

Der ande­re Bereich, um den sich betrieb­li­cher Daten­schutz dreht, sind die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten. Hier wird zwi­schen den Kun­den- und den Mit­ar­bei­ter­da­ten unter­schie­den. Bei­de Berei­che sind in den letz­ten Jah­ren inten­siv dis­ku­tiert und deren Schutz inten­si­viert worden.

Marei­ke Vogt, Fach­ex­per­tin Daten­schutz der TÜV SÜD, sagt dazu : „Der Daten­schutz sieht sich einer gan­zen Rei­he von neu­en Her­aus­for­de­run­gen gegen­über, die es zu meis­tern gilt. Was natür­lich sofort ins Auge springt, sind die Ent­wick­lun­gen inner­halb von Unter­neh­men, allen vor­an das ver­mehr­te mobi­le Arbei­ten im Home­of­fice. Dar­über hin­aus gibt es Recht­spre­chun­gen und geo­po­li­ti­sche Ent­wick­lun­gen, die den Bereich des Daten­schut­zes nach­hal­tig ver­än­dern wer­den. Dar­auf vor­be­rei­tet zu sein, ist mehr als die hal­be Miete.“

Die Vor­ga­ben der DSGVO sind zwin­gend einzuhalten

Die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung ist die Ver­ord­nung der Euro­päi­schen Uni­on, mit der die Regeln zur Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch die meis­ten Ver­ant­wort­li­chen, sowohl pri­va­te wie öffent­li­che, EU-weit ver­ein­heit­licht wer­den. Durch die DSGVO ist es für jedes Unter­neh­men, das per­so­nen-bezo­ge­ne Daten erhebt, zwin­gend not­wen­dig einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten zu bestel­len. Unab­hän­gig, ob dafür eine neue Stel­le geschaf­fen wird, ein Mit­ar­bei­ter per Wei­ter­bil­dung zum Daten­schutz­be­auf­trag­ten wird oder ein exter­ner Dienst­leis­ter beauf­tragt wird, muss ein betrieb­li­cher Daten­schutz­be­auf­trag­ter sei­ne Auf­ga­ben gewis­sen­haft erfüllen.

„Daten­schutz erfor­dert Zeit, Geld und kon­ti­nu­ier­li­che Auf­merk­sam­keit. Wegen der Ent­wick­lung von Tech­no­lo­gie und Sys­te­men, sowie der schnel­len Digi­ta­li­sie­rung von Unter­neh­men, ist das The­ma daher als dau­er­haf­ten Pro­zess anzu­se­hen. Um dem Bereich also gewach­sen zu sein und die eige­nen Daten kon­form zu schüt­zen, müs­sen Unter­neh­men jeg­li­cher Grö­ße auch aus­rei­chen­de Res­sour­cen zum Schutz zur Ver­fü­gung stel­len“, so Marei­ke Vogt.

Sobald im Unter­neh­men per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­ten und mehr als neun Mit­ar­bei­ter beschäf­ti­gen, müs­sen Sie einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten bestellen.

Der Zer­ti­fi­kats­lehr­gang des IHK-Bil­dungs­in­sti­tuts „Betrieb­li­cher Daten­schutz­be­auf­trag­ter (IHK)“ qua­li­fi­ziert künf­ti­ge Daten­schutz­be­auf­trag­te, um den Daten­schutz nach Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BSDSG) und EU Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (EU-DSGVO) im Unter­neh­men pro­fes­sio­nell zu gestal­ten. Am Ende der Wei­ter­bil­dung ver­fü­gen die Absol­ven­ten über die not­wen­di­gen recht­li­chen, tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Kennt­nis­se um :

- die Anfor­de­run­gen des Daten­schut­zes wirk­sam umzusetzen,
– als Daten­schutz­be­auf­trag­ter arbeits­fä­hig zu sein,
– die Ergeb­nis­se einer Fall­stu­die in die Betrieb­li­chen Pra­xis zu übertragen,
– die Fra­gen der IT-Sicher­heit zu erken­nen und Lösun­gen herbeizuführen.

In fünf Schrit­ten zum Datenpolizisten

Die Qua­li­fi­zie­rung ver­mit­telt die fünf gro­ßen Kern­the­men im Rah­men des Betrieb­li­chen Datenschutzes :

Teil 1 : Grund­la­gen des Datenschutzes
Teil 2 : Datenschutzrecht
Teil 3 : Orga­ni­sa­ti­on von Daten­schutz und Datensicherheit
Teil 4 : IT-Sicher­heit und tech­nisch-orga­ni­sa­to­ri­scher Datenschutz
Teil 5 : Pra­xis­hin­wei­se für den Start als Datenschutzbeauftragter

Online zum Zertifikat

Der Lehr­gang beginnt am 31. Janu­ar fin­det kom­plett live online statt. Alle Ter­mi­ne ste­hen als Auf­zeich­nung bis sechs Mona­te nach dem Kur­sen­de zur Ver­fü­gung. Im Anschluss, am 21. Febru­ar, fin­det der IHK-Zer­ti­fi­kats­test – eben­falls online – als schrift­li­cher Test statt.

Daten­schutz recht­zei­tig ernst nehmen

Die Daten­schutz­ex­per­tin Vogt appel­liert : „Die neu­en Richt­li­ni­en, die bekann­ten Ver­säum­nis­se – alles gilt es jetzt 2022 zu beden­ken, um den Schutz der Daten von Kun­den, Part­nern und Mit­ar­bei­tern gewähr­leis­ten zu kön­nen. Es gilt, die eige­nen Pro­zes­se, Sys­te­me und die IT-Infra­struk­tur ent­spre­chend zu eva­lu­ie­ren und anzu­pas­sen. Wer das jedoch ver­schläft, der han­delt sich nicht nur das Risi­ko für das lau­fen­de Geschäft ein, son­dern steht im schlimms­ten Fall am digi­ta­len Pran­ger der euro­päi­schen Daten­schutz­hü­ter. Dann dro­hen nicht nur Buß­gel­der, son­dern auch ein Repu­ta­ti­ons­scha­den, der exis­tenz­ge­fähr­dend sein kann, wenn Kun­den und Geschäfts­part­ner das Ver­trau­en verlieren.“

Wei­te­re Infos kön­nen beim IHK-Bil­dungs­in­sti­tut erfragt wer­den : Eri­ka Breil, 02931/878 221 oder unter breil@​arnsberg.​ihk.​de.

Quel­le : IHK-Bildungsinstitut

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