Arbeitslosmeldung : Ab dem 1. Januar 2022 auch online möglich

Die persönliche Arbeitslosmeldung bleibt auch weiterhin möglich

win­ter­berg-total­lo­kal : Hochsauerlandkreis/​Kreis Soest : Mit Beginn des Jah­res 2022 kön­nen sich Kun­din­nen und Kun­den mit ihrem Per­so­nal­aus­weis mit Online-Aus­weis­funk­ti­on arbeits­los mel­den. Die­ser neue eSer­vice macht ein per­sön­li­ches Erschei­nen für die Arbeits­los­mel­dung nicht mehr zwin­gend erforderlich.

Sich online arbeit­su­chend mel­den, auf elek­tro­ni­schem Weg einen Antrag auf Arbeits­lo­sen­geld stel­len und online einen Bera­tungs­ter­min ver­ein­ba­ren : Die­se eSer­vice-Ange­bo­te der Bun­des­agen­tur für Arbeit wer­den ab dem 1. Janu­ar 2022 um ein wei­te­res digi­ta­les Ange­bot ergänzt. Mit der elek­tro­ni­schen Arbeits­los­mel­dung kön­nen sich Kun­din­nen und Kun­den im Bereich der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung rund um die Uhr und orts­un­ab­hän­gig arbeits­los mel­den. Mit Beginn des neu­en Jah­res ist die elek­tro­ni­sche Arbeits­los­mel­dung der per­sön­li­chen Arbeits­los­mel­dung gleich­ge­stellt. Bis­her war ein per­sön­li­ches Erschei­nen zwin­gend erforderlich.

Wie bei der per­sön­li­chen Arbeits­los­mel­dung ist auch bei der Online-Arbeits­los­mel­dung ein Iden­ti­fi­ka­ti­ons­nach­weis erfor­der­lich. Die Iden­ti­fi­ka­ti­on erfolgt dabei mit Hil­fe des Per­so­nal­aus­wei­ses mit Online-Aus­weis­funk­ti­on bzw. eines ande­ren elek­tro­ni­schen Iden­ti­fi­ka­ti­ons­nach­wei­ses (elek­tro­ni­scher Auf­ent­halts­ti­tel, eID-Kar­te, Aus­weis eines EU-/EWR-Mit­glieds­lan­des mit Online-Aus­weis­funk­ti­on). Als Alter­na­ti­ve zur Online-Mel­dung bleibt die per­sön­li­che Arbeits­los­mel­dung auch wei­ter­hin bestehen.

Nähe­re Infor­ma­tio­nen zur Online-Arbeits­los­mel­dung, der Online-Iden­ti­fi­ka­ti­on und den tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen unter www​.arbeits​agen​tur​.de/​a​r​b​e​i​t​s​l​o​s​-​m​e​l​den

Quel­le : Agen­tur für Arbeit Meschede-Soest

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