Gebühren bürgerfreundlich gestalten

Der Friedhofsgebührenvergleich 2021 des Bundes der Steuerzahler NRW

win­ter­berg-total­lo­kal : Düs­sel­dorf : Bestat­tun­gen sind in die­sem Jahr im Ver­gleich zu 2020 teu­rer gewor­den. Ein Urnen­rei­hen­grab kos­tet durch­schnitt­lich 1.426 Euro, im vori­gen Jahr waren es 1.340 Euro (+86 Euro). Die Kos­ten für ein Sarg­wahl­grab sind im Lan­des­durch­schnitt weni­ger stark gestie­gen, näm­lich um 38 Euro. Das zeigt der dies­jäh­ri­ge BdSt-Ver­gleich der Fried­hofs- und Bestat­tungs­ge­büh­ren in den 57 Städ­ten mit mehr als 60.000 Ein­woh­nern in Nordrhein-Westfalen.

Gegen­stand der Unter­su­chung waren Sarg­wahl- und Urnen­rei­hen­grä­ber. Falls Städ­te letz­te­res nicht anbie­ten, wur­den Urnen­wahl­grä­ber betrach­tet. Eine Bestat­tung in einem Sarg­wahl­grab ist dem­nach in Glad­beck, Ker­pen und Vel­bert mit mehr als 5.000 Euro beson­ders teu­er. Güters­loh dage­gen ver­langt weni­ger als 2.000 Euro. Bei einer Bestat­tung in einem Urnen­grab ergibt sich ein ähn­li­ches Bild. Hier füh­ren Köln, Bochum und Moers mit einer Gesamt­ge­bühr von mehr als 2.000 Euro das Feld an. Bei die­sen Städ­ten muss­te aller­dings ein Urnen­wahl­grab betrach­tet wer­den. Bei einem Wahl­grab kann die Fami­lie des Ver­stor­be­nen den Lie­ge­platz aus­su­chen und auch die Ruhe­zeit ver­län­gern. Die­ser Extra­ser­vice kos­tet mehr. Bei Urnen­rei­hen­grä­bern kann die Gesamt­ge­bühr deut­lich unter 1.000 Euro lie­gen, so wie in Güters­loh, Bot­trop, Her­ten, Lipp­stadt und Lüdenscheid.

„Die Städ­te müs­sen prü­fen, wie sie die Fried­hofs­ge­büh­ren gestal­ten kön­nen, damit die Ange­hö­ri­gen über­schau­ba­re Kos­ten haben“, sagt Rik Stein­heu­er, Vor­sit­zen­der des Bun­des der Steu­er­zah­ler NRW. So muss ein Teil der Auf­wen­dun­gen für die Fried­hö­fe über Steu­er­mit­tel finan­ziert wer­den, weil Fried­hö­fe als park­ähn­li­che Anla­gen zum Stadt­grün gehö­ren. Auch Kos­ten für die Kriegs­grä­ber­pfle­ge gehö­ren nicht in die Gebührensatzkalkulation.

„Wo die Juli-Flut Schä­den auf kom­mu­na­len Fried­hö­fen ange­rich­tet hat, muss die Besei­ti­gung die­ser Schä­den als außer­or­dent­li­cher Auf­wand ange­se­hen wer­den“, so Stein­heu­er. „Die­se Kos­ten dür­fen nicht in die Fried­hofs­ge­büh­ren ein­flie­ßen.“ Ange­sichts der Null­zins­pha­se for­dert er zudem eine ledig­lich mode­ra­te Eigenkapitalverzinsung.

Zum ers­ten Mal hat der Bund der Steu­er­zah­ler NRW in sei­ner Unter­su­chung die Zahl der kom­mu­na­len Fried­hö­fe für jede Stadt erho­ben. Güters­loh unter­hält einen städ­ti­schen Fried­hof, Lüden­scheid und Wup­per­tal jeweils zwei. In Köln sind es dage­gen 55. Bonn (40 kom­mu­na­le Fried­hö­fe) und Aachen (33) fol­gen mit einem gro­ßen Abstand.

Quel­le : Bund der Steu­er­zah­ler NRW

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