Arbeitsagentur führt 2G-Regel für persönliche Gespräche ein

Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin möglich

win­ter­berg-total­lo­kal : Die Arbeits­agen­tur Mesche­de-Soest bleibt auch in Zei­ten hoher Infek­ti­ons­zah­len wei­ter­hin geöff­net. In den Häu­sern gel­ten zum Schutz der Kun­din­nen und Kun­den und Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen die übli­chen Hygie­ne- und Abstandsregeln.

Zusätz­lich set­zen die Arbeits­agen­tu­ren ab Don­ners­tag, 25. Novem­ber 2021 bun­des­weit die 2G-Regel um. Für per­sön­li­che Gesprä­che ist dann der Nach­weis erfor­der­lich, geimpft oder gene­sen zu sein. Es wird emp­foh­len, für die­se per­sön­li­chen Gesprä­che mög­lichst einen Ter­min zu vereinbaren.

Kun­din­nen und Kun­den, die nicht geimpft oder gene­sen sind oder kei­ne Aus­kunft zu ihrem Sta­tus geben möch­ten, wer­den online oder tele­fo­nisch bera­ten oder kön­nen eine Kurz­be­ra­tung an einem Not­fall­schal­ter wahrnehmen.

Die per­sön­li­che Arbeits­los­mel­dung ist auch wei­ter­hin für alle Kun­din­nen und Kun­den am Not­fall­schal­ter möglich.

Oder Sie erle­di­gen Ihr Anlie­gen ein­fach online. Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zu den e‑Services fin­den Sie unter fol­gen­dem Link : www​.arbeits​agen​tur​.de/​e​s​e​r​v​i​ces

Die Agen­tur für Arbeit Mesche­de-Soest ist tele­fo­nisch auch unter der Son­der­ruf­num­mer 02921 106 200 erreichbar.

Foto­credi­ots : NGG

Quel­le : Agen­tur für Arbeit Meschede-Soest

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