Gewerkschaft NGG warnt vor Behinderung der Betriebsratswahlen im Hochsauerlandkreis

Mehr Mitbestimmung für 8.500 Beschäftigte im Lebensmittel- und Gastgewerbe gefordert

win­ter­berg-total­lo­kal : Mehr Demo­kra­tie hin­term Werks­tor : Beschäf­tig­te, die sich im Hoch­sauer­land­kreis über schlech­te Arbeits­be­din­gun­gen ärgern, sol­len sich stär­ker um ihre Inter­es­sen küm­mern – und die Betriebs­rats­wah­len im kom­men­den Jahr nut­zen. Dazu ruft die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG) auf. „Betriebs­rä­te hel­fen nicht nur, Jobs zu sichern. Sie geben auch krea­ti­ve Impul­se aus der Beleg­schaft an die Chef­eta­ge wei­ter und tra­gen dazu bei, Fir­men fit für die Zukunft zu machen“, sagt Isa­bell Mura, Geschäfts­füh­re­rin der NGG-Regi­on Süd­west­fa­len. Doch ein Groß­teil der Men­schen, die im Hoch­sauer­land­kreis in der Lebens­mit­tel­bran­che (rund 1.900 Beschäf­tig­te) und im Gast­ge­wer­be (rund 6.500 Beschäf­tig­te) arbei­ten, kön­ne nicht auf eine Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung bau­en. Das lie­ge auch dar­an, dass gera­de in Klein­be­trie­ben vie­le Chefs die Grün­dung eines Betriebs­rats blo­ckier­ten, berich­tet die Gewerkschafterin.

Die Coro­na-Pan­de­mie habe gezeigt, wie wich­tig die betrieb­li­che Mit­be­stim­mung sei. Dort, wo es Betriebs­rä­te gebe, sei nicht nur häu­fi­ger das Kurz­ar­bei­ter­geld auf­ge­stockt wor­den. Auch beim Infek­ti­ons­schutz am Arbeits­platz kom­me es ent­schei­dend auf die Mit­spra­che der Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter an, so Mura. Die NGG appel­liert daher an die Beschäf­tig­ten aus ihren Bran­chen, sich im eige­nen Betrieb schon jetzt über die Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten zu infor­mie­ren – oder sich selbst zur Wahl auf­stel­len zu las­sen. „Einen Betriebs­rat zu wäh­len, ist ein demo­kra­ti­sches Grund­recht, das jeder nut­zen und nicht ver­schen­ken soll­te. Schon in Betrie­ben ab fünf Mit­ar­bei­tern ist die Wahl mög­lich“, betont Mura. Die regu­lä­ren Betriebs­rats­wah­len begin­nen im März 2022. Getreu dem Mot­to „Has­te kei­nen, wähl Dir einen!“ kön­nen Beleg­schaf­ten, die kei­nen Betriebs­rat haben, jeder­zeit die Wahl ein­lei­ten. Die NGG bie­tet Unter­stüt­zung bei den Vorbereitungen.

Dabei gel­ten neue Regeln : Das in die­sem Jahr ein­ge­führ­te Betriebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz stärkt die Posi­ti­on der Beschäf­tig­ten. „Wer eine Betriebs­rats­wahl vor­be­rei­tet, ist nun schwe­rer künd­bar. Außer­dem erhal­ten Betriebs­rä­te bei The­men wie dem mobi­len Arbei­ten, der betrieb­li­chen Wei­ter­bil­dung und Künst­li­cher Intel­li­genz mehr Mit­spra­che“, erklärt Mura. Von der auto­ma­ti­sier­ten Waren­be­stel­lung in der Back­wa­ren­fa­brik bis hin zur Soft­ware-Schu­lung von Hotel­an­ge­stell­ten – bei vie­len Umstel­lun­gen am Arbeits­platz könn­ten die Inter­es­sen­ver­tre­ter jetzt mehr mit­re­den, so die NGG.

Dabei nut­ze die Mit­be­stim­mung auch den Unter­neh­men : Nach einer Stu­die der Hans-Böck­ler-Stif­tung sind Fir­men mit Betriebs­rat durch­schnitt­lich 18 Pro­zent pro­duk­ti­ver als Unter­neh­men, bei denen es die­se Mit­be­stim­mung am Arbeits­platz nicht gibt. Der Grund : Arbeit­neh­mer­ver­tre­tun­gen erken­nen Pro­ble­me im Arbeits­all­tag schnel­ler und sor­gen für einen bes­se­ren Aus­tausch zwi­schen Beleg­schaft und Manage­ment. Den­noch ging die Zahl der Betriebs­rä­te in den letz­ten Jah­ren zurück. Konn­te im Jahr 2000 noch jeder zwei­te Beschäf­tig­te in West­deutsch­land auf einen Betriebs­rat zäh­len, so waren es im ver­gan­ge­nen Jahr nur noch 40 Pro­zent. Das geht aus einer aktu­el­len Unter­su­chung des Insti­tuts für Arbeits­markt- und Berufs­for­schung (IAB) hervor.

„Die Zah­len zei­gen, dass in punc­to Mit­be­stim­mung mehr getan wer­den muss. Die Poli­tik hat zwar eini­ge Hür­den für die Betriebs­rats­wahl abge­baut. Aber es kommt auch auf die Beschäf­tig­ten an, ihr gutes Recht wahr­zu­neh­men“, betont Mura.

Quel­le : Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG) Regi­on Südwestfalen

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