Rat der Stadt Winterberg beschließt Gebühren für das Jahr 2022

Abfallgebühr muss um 2 Euro angehoben werden | Winterdienstgebühr bleibt stabil

win­ter­berg-total­lo­kal : Der Rat der Stadt Win­ter­berg hat sich in sei­ner letz­ten Sit­zung u.a. mit der Abfall- und der Win­ter­dienst­ge­bühr für das Jahr 2022 befasst. Bei der Win­ter­dienst­ge­bühr ist kei­ne Anpas­sung not­wen­dig, sie bleibt wie gehabt bei 7 Cent je qm. Der Rat hat beschlie­ßen müs­sen, die Abfall­ge­bühr auf 80 Euro pro Per­son im jewei­li­gen Haus­halt zu erhö­hen. Lei­der ein not­wen­di­ger und unver­meid­li­cher Beschluss ins­be­son­de­re aus fol­gen­dem Grund : Die Coro­na­zeit haben vie­le dazu genutzt, um aus­zu­mis­ten, daher sind die Müll­men­gen beim Rest­müll, Sperr­müll und Elek­tro­schrott im Jahr 2020 in vie­len Städ­te, so auch in Win­ter­berg deut­lich gestie­gen. Die zusätz­li­chen Müll­men­gen füh­ren dazu, dass die Gebüh­ren für das Jahr 2020 nicht aus­rei­chend waren, um die Kos­ten für die Ent­sor­gung zu decken. „Jetzt den­ken vie­le Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sicher­lich, dass sie den Sperr­müll doch sowie­so bezah­len und stel­len sich daher bestimmt die Fra­ge, war­um die Kos­ten für die Abfuhr des Sperr­mülls trotz­dem in die Abfall­ge­bühr mit ein­ge­rech­net wer­den. Die Bür­ge­rin­nen und Bür­gern zah­len 40 € für die Abfuhr von 2,5 m³ Sperr­müll. Die­ser Betrag deckt aber nur einen Teil der Kos­ten für die Abfuhr des Sperr­mülls durch die Fir­ma Lob­be und die ent­ste­hen­den Depo­nie­ge­büh­ren ab. Wenn wir den Sperr­müll kos­ten­de­ckend mit den Bür­ge­rin­nen und Bür­ger abrech­nen wür­den, müss­te die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ca. 120 Euro für den Sperr­müll zah­len. Da die Stadt Win­ter­berg die­sen Unter­schieds­be­trag aber zahlt, muss die­ser auch in die Abfall­ge­bühr mit ein­ge­rech­net wer­den“, erklärt der zustän­di­ge Mit­ar­bei­ter der Stadt Win­ter­berg Bernd Hömberg.

Der Gebüh­ren­aus­fall für das Jahr 2020 beträgt ins­ge­samt 51.500 Euro kann. Die­ser Betrag kann nur zum Teil aus der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Gebüh­ren­aus­gleichs­rück­la­ge in Höhe von 28.200 Euro abge­fe­dert wer­den. Der rest­li­che Gebüh­ren­aus­fall muss mit in die Abfall­ge­büh­ren für 2022 ein­ge­rech­net wer­den, sodass eine Stei­ge­rung der Abfall­be­sei­ti­gungs­ge­büh­ren für das Jahr 2022 unum­gäng­lich ist.

Quel­le : Stadt Winterberg

 

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