Jetzt nicht die Zahnvorsorgeuntersuchung vergessen

Die jährliche Kontrolle beim Zahnarzt ist wichtig für alle Menschen im Hochsauerlandkreis

win­ter­berg-total­lo­kal :

Vor­sor­ge ist bes­ser als Boh­ren. Das hat sich auch in Zei­ten der Coro­na-Pan­de­mie nicht geän­dert. Des­halb soll­ten alle Men­schen im Hoch­sauer­land­kreis die jähr­li­chen Kon­troll­ter­mi­ne beim Zahn­arzt unbe­dingt wahr­neh­men. Dies gilt eben­falls für Kin­der und Jugend­li­che. Denn nur wer regel­mä­ßig zur zahn­ärzt­li­chen Vor­sor­ge geht, kann einen höhe­ren Zuschuss von der Kran­ken­kas­se erhal­ten, wenn Zahn­ersatz benö­tigt wird. „Bei Kro­nen, Brü­cken und Pro­the­sen kön­nen schnell meh­re­re tau­send Euro zusam­men kom­men. Der regel­mä­ßi­ge Ein­trag im Bonus­heft ist bares Geld wert“, erklärt AOK-Ser­vice­re­gi­ons­lei­ter Dirk Schnei­der. Noch bis zum Jah­res­en­de wird emp­foh­len, die Kon­trol­le beim Zahn­arzt durchzuführen.

Regel­mä­ßi­ge Zahn­kon­trol­le bedeu­tet : Erwach­se­ne müs­sen min­des­tens einen Zahn­arzt­be­such im Jahr nach­wei­sen. Bei Kin­dern und Jugend­li­chen unter 18 Jah­ren ist ein Kon­troll­ter­min je Halb­jahr nötig. Wur­de vor Beginn der Behand­lung seit fünf Jah­ren lücken­los die Vor­sor­ge im Bonus­heft doku­men­tiert, erhöht sich der Fest­zu­schuss der Kran­ken­kas­se um zehn Pro­zent. Wer sogar zehn Jah­re vor Behand­lungs­be­ginn regel­mä­ßig beim Zahn­arzt war, erhält 15 Pro­zent mehr Fest­zu­schuss. Das aktu­el­le Kalen­der­jahr wird hier­bei jedoch nicht berück­sich­tigt. „Vor­sor­ge wird also belohnt : Wer regel­mä­ßig zum Zahn­arzt geht und ein Bonus­heft führt, kann durch den höhe­ren Zuschuss von sei­ner Kran­ken­kas­se Geld spa­ren“, rät Schneider.

Mit gesun­den Zäh­nen fällt das Lächeln leicht. Wer Wert auf gesun­de Zäh­ne legt, soll­te des­halb auf eine sorg­fäl­ti­ge Pfle­ge ach­ten. Vie­le Medi­zi­ner emp­feh­len ihren Pati­en­ten neben dem täg­li­chen Zäh­ne­put­zen und den regel­mä­ßi­gen Kon­troll­be­su­chen eine pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung (PZR), die eine sorg­fäl­ti­ge Mund­hy­gie­ne sinn­voll ergän­zen kann. Bei der PZR ent­fer­nen der Zahn­arzt oder eine aus­ge­bil­de­te Pro­phy­laxe­fach­kraft neben dem Zahn­stein auch noch Zahn­be­lä­ge. Danach wer­den die gerei­nig­ten Flä­chen poliert und mit Fluo­rid gehär­tet. Die Kos­ten für die pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung rich­ten sich nach dem Zustand des Gebis­ses und wer­den vom Zahn­arzt indi­vi­du­ell nach Auf­wand und der Dau­er der Behand­lung berechnet.

Die pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung (PZR) ist kei­ne Leis­tung der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung. Im Rah­men des Gesund­heits­bud­gets erstat­tet die AOK Nord­West ihren Ver­si­cher­ten als Mehr­leis­tung die Kos­ten der pro­fes­sio­nel­len Zahn­rei­ni­gung zwei­mal pro Kalen­der­jahr – jeweils bis zu 50 Euro.

Foto : AOK/​hfr

Quel­le : AOK NordWest

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