Endspurt für die Steuererklärung

Frist endet in diesem Jahr am 2. November

win­ter­berg-total­lo­kal : Wer für das Jahr 2020 eine Steu­er­erklä­rung abge­ben muss, soll­te jetzt los­le­gen : Am 2. Novem­ber endet in die­sem Jahr die wegen Coro­na ver­län­ger­te Abga­be­frist. Durch die Pan­de­mie sind mehr Men­schen betrof­fen als sonst, so der Bund der Steu­er­zah­ler (BdSt) NRW.

Wer 2020 Kurz­ar­bei­ter­geld von mehr als 410 Euro erhal­ten hat, muss eine Erklä­rung ein­rei­chen. Auch wer Ent­schä­di­gungs­zah­lun­gen nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz erhal­ten hat, bei­spiels­wei­se weil Schu­le oder Kin­der­gar­ten geschlos­sen waren oder Qua­ran­tä­ne ange­ord­net wur­de, muss eine Steu­er­erklä­rung abge­ben. Zwar sind Lohn­er­satz­leis­tun­gen wie das Kurz­ar­bei­ter­geld und Ent­schä­di­gungs­zah­lun­gen grund­sätz­lich steu­er­frei, fal­len aber unter den so genann­te Pro­gres­si­ons­vor­be­halt, d. h. sie erhö­hen den Steu­er­satz für das übri­ge Einkommen.

Vie­le Men­schen haben im ver­gan­ge­nen Jahr im Home-Office gear­bei­tet. Sie kön­nen dafür eine Pau­scha­le von bis zu 600 Euro gel­tend machen. Wur­de die Arbeit im häus­li­chen Arbeits­zim­mer erle­digt, kön­nen mög­li­cher­wei­se die Kos­ten für das Zim­mer bei der Steu­er­klä­rung abge­setzt wer­den. Es lohnt sich also auch, frei­wil­lig eine Steu­er­erkä­rung abzu­ge­ben. „Im Durch­schnitt erhal­ten Steu­er­zah­ler bei einer Steu­er­erstat­tung mehr als 1.000 Euro vom Finanz­amt zurück“, erklärt Hans-Ulrich Lie­bern, Steu­er­ex­per­te des BdSt NRW.

Prak­ti­sche Hil­fe beim Aus­fül­len der For­mu­la­re bie­ten die BdSt-Rat­ge­ber „Steu­er­erklä­rung für Arbeit­neh­mer 2020“ und „Steu­er­erklä­rung für Senio­ren 2020“. Sie kön­nen die Bro­schü­ren kos­ten­los beim BdSt NRW bestel­len, tele­fo­nisch unter 0211 99175–42 und per E‑Mail an info@​steuerzahler-​nrw.​de.

Web­i­na­re zum The­ma mit dem BdSt-Steu­er­ex­per­ten gibt es am 14. Okto­ber (Arbeit­neh­mer) und am 18. Okto­ber (Senio­ren), jeweils um 18 Uhr. Anmel­dung auf www​.steu​er​zah​ler​.de/​n​r​w​/​w​e​b​i​n​are.

Bild : Auf die Bedürf­nis­se von Arbeit­neh­mern und Senio­ren zuge­schnit­ten sind die BdSt-Rat­ge­ber zur Steuererklärung.

Foto­credits : BdSt NRW

Quel­le : Bund der Steu­er­zah­ler NRW

Print Friendly, PDF & Email