8.000 Menschen im Hochsauerlandkreis trotz Vollzeitjob von Altersarmut bedroht

Hohes Risiko für Beschäftigte in Bäckereien, Fleischereien und Restaurants

win­ter­berg-total­lo­kal : Ein Leben lang arbei­ten – und trotz­dem reicht die Ren­te nicht : Im Hoch­sauer­land­kreis sind rund 8.000 Voll­zeit­be­schäf­tig­te selbst nach 45 Arbeits­jah­ren im Ren­ten­al­ter von Armut bedroht. Davor warnt die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG) und beruft sich hier­bei auf Zah­len der Bun­des­agen­tur für Arbeit und der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung. Dem­nach ver­die­nen 11,5 Pro­zent aller Beschäf­tig­ten, die im Hoch­sauer­land­kreis in Voll­zeit arbei­ten, weni­ger als 2.050 Euro brut­to im Monat. Rein rech­ne­risch müss­ten sie sogar mehr als 45 Jah­re lang arbei­ten, um auf eine Ren­te ober­halb der Grund­si­che­rungs­schwel­le von aktu­ell 835 Euro zu kommen.

„Alters­ar­mut ist kein Schre­ckens­sze­na­rio in der Zukunft, son­dern für vie­le Men­schen längst Rea­li­tät. Die Ren­te derer, die zum Bei­spiel jahr­zehn­te­lang in einer Bäcke­rei oder Gast­stät­ten gear­bei­tet haben, reicht schon heu­te oft nicht aus. Ren­ten­kür­zun­gen oder For­de­run­gen über ein spä­te­res Ein­tritts­al­ter sind der fal­sche Weg. Statt­des­sen muss die Poli­tik die gesetz­li­che Ren­te stär­ken“, so Lars Wur­che, Gewerk­schafts­se­kre­tär der NGG-Regi­on Süd­west­fa­len, mit Blick auf die aktu­el­le Debat­te rund um die Alters­si­che­rung. Das Ren­ten­ni­veau, also die durch­schnitt­li­che Ren­te nach 45 Bei­trags­jah­ren bei mitt­le­rem Ver­dienst, dür­fe nicht wei­ter absinken.

Seit dem Jahr 2000 sei das Ren­ten­ni­veau bereits von rund 53 Pro­zent auf aktu­ell 48 Pro­zent abge­senkt wor­den. „Kon­kret bedeu­tet das, dass Gering­ver­die­ner mit einem Ein­kom­men von weni­ger als 2.050 Euro brut­to im Monat statt 42 nun fast 46 Jah­re lang arbei­ten müs­sen, um über­haupt noch die Grund­si­che­rungs­schwel­le im Alter zu errei­chen. Aber vier Jah­re län­ger an der Bäcke­rei­t­he­ke, in der Lebens­mit­tel­fa­brik oder im Schlacht­hof am Band zu ste­hen, ist vie­len Beschäf­tig­ten gesund­heit­lich gar nicht mög­lich. Jede Anhe­bung des Ren­ten­ein­tritts­al­ters ist somit fak­tisch eine Ren­ten­kür­zung“, unter­streicht Wur­che. Die nächs­te Bun­des­re­gie­rung müs­se das der­zei­ti­ge Ren­ten­ni­veau sta­bi­li­sie­ren und per­spek­ti­visch anhe­ben, um einen wei­te­ren Anstieg der Alters­ar­mut zu ver­hin­dern. Die von Wirt­schafts­ver­bän­den gefor­der­te „Ren­te mit 70“ sei der fal­sche Weg – und ein „Schlag ins Gesicht der Men­schen, die kör­per­lich arbei­ten und schon bis 67 nicht durch­hal­ten kön­nen“. Auch des­halb sei es wich­tig, dass die Beschäf­tig­ten ihre Stim­me bei der Bun­des­tags­wahl am 26. Sep­tem­ber abgä­ben – und sich infor­mier­ten, was die Ren­ten­kon­zep­te der ein­zel­nen Par­tei­en für sie bedeu­te­ten, so die NGG.

Zugleich sei­en die Unter­neh­men in der Pflicht, pre­kä­re Beschäf­ti­gung zurück­zu­fah­ren und Tarif­ver­trä­ge zu stär­ken. Gera­de im Hotel- und Gast­stät­ten­ge­wer­be gebe es einen enor­men Nach­hol­be­darf, um die Ein­kom­men wirk­lich armuts­fest zu machen – auch weil vie­le Fir­men aus der Tarif­bin­dung flüch­te­ten. Nach Anga­ben der Bun­des­agen­tur für Arbeit ver­die­nen in Nord­rhein­West­fa­len aktu­ell rund 41.300 von ins­ge­samt 75.400 Voll­zeit­be­schäf­tig­ten im Gast­ge­wer­be weni­ger als 60 Pro­zent des bun­des­weit mitt­le­ren Monats­ein­kom­mens von 3.427 Euro. „Hier darf es nie­man­den über­ra­schen, dass wäh­rend der Coro­na-Kri­se so vie­le Köche und Hotel­an­ge­stell­te ihre Bran­che ver­las­sen haben“, sagt Wurche.

Nach Anga­ben des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes nimmt die Zahl der Men­schen, die in der Alters­grup­pe ab 65 armuts­ge­fähr­det sind, wei­ter­hin zu. Aktu­ell sind dies 18 Pro­zent. Im Jahr 2009 waren es noch 14 Pro­zent. Ent­schei­dend sei nun, die gesetz­li­che Ren­te als zen­tra­le Säu­le der Alters­vor­sor­ge für die Zukunft zu stär­ken. Dafür müss­ten ange­sichts des demo­gra­fi­schen Wan­dels auch wei­te­re Mit­tel aus dem Bun­des­haus­halt flie­ßen und die Ren­ten­ver­si­che­rung zu einer Erwerbs­tä­ti­gen­ver­si­che­rung, in die alle ein­zah­len, wei­ter­ent­wi­ckelt werden.

Dabei dürf­ten die Gene­ra­tio­nen nicht gegen­ein­an­der aus­ge­spielt wer­den. Die Siche­rung der gesetz­li­chen Alters­vor­sor­ge kom­me gera­de auch den Jün­ge­ren zugu­te. Denn sie müss­ten einen wei­te­ren Abfall des Ren­ten­ni­veaus mit einem immer län­ge­ren Arbeits­le­ben bezah­len. „Am Ende geht es um den sozia­len Zusam­men­halt der Gesell­schaft. Nach einem lan­gen Berufs­le­ben muss sich jeder dar­auf ver­las­sen, den Ruhe­stand in Wür­de genie­ßen zu kön­nen“, so Wur­che weiter.

Die NGG ver­weist dar­auf, dass die neu ein­ge­führ­te Grund­ren­te für Betrof­fe­ne zwar zu höhe­ren Bezü­gen füh­ren kön­ne. Aller­dings sei­en die Hür­den mit erfor­der­li­chen 33 Bei­trags­jah­ren zu hoch und der Zuschlag fal­le oft gering aus. „Die mög­li­che Ein­kom­mens­an­rech­nung, etwa des Lebens­part­ners, lässt die Beträ­ge wei­ter schrump­fen. Damit bekom­men vie­le Men­schen kei­nen oder nur einen gerin­gen Zuschlag. Die Grund­ren­te muss daher eben­falls wei­ter­ent­wi­ckelt werden“,
unter­streicht Wurche.

Hin­weis : Der Berech­nung der poten­ti­ell von Alters­ar­mut betrof­fe­nen Beschäf­tig­ten liegt die Defi­ni­ti­on „rela­ti­ver Armut“ zugrun­de. Laut OECD und Sta­tis­ti­schem Bun­des­amt gilt als armuts­ge­fähr­det, wer inklu­si­ve staat­li­cher Trans­fer­leis­tun­gen über weni­ger als 60 Pro­zent des mitt­le­ren Net­to­ein­kom­mens der Gesamt­be­völ­ke­rung verfügt.

Bild : Obwohl sie jahr­zehn­te­lang gear­bei­tet haben, sind immer mehr Men­schen von Alters­ar­mut betrof­fen. Die nächs­te Bun­des­re­gie­rung müs­se dage­gen vor­ge­hen und die gesetz­li­che Ren­te aus­bau­en, for­dert die Gewerk­schaft NGG.

Foto­credits : NGG | Ali­re­za Khalili

Quel­le : NGG

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