Im Zweifel nie !

Viele Unfälle durch riskantes Überholen
  • Hohes Risi­ko auf Landstraßen
  • Bei gerings­ter Unsi­cher­heit aufs Über­ho­len verzichten
  • Benö­tig­te Stre­cke wird oft unterschätzt

win­ter­berg-total­lo­kal : Ris­kan­te Über­hol­ma­nö­ver waren im Jahr 2020 die Ursa­che von Ver­kehrs­un­fäl­len, bei denen mehr als 16.000 Per­so­nen ver­letzt und 277 getö­tet wur­den. Oft waren dabei Fehl­ein­schät­zun­gen, Fahr­läs­sig­keit und Leicht­sinn im Spiel. Im Jahr 2020 starb knapp ein Drit­tel aller auf deut­schen Land­stra­ßen getö­te­ten Men­schen bei einem Unfall mit dem Gegen­ver­kehr. Die Sach­ver­stän­di­gen von DEKRA erin­nern dar­an, beim Über­ho­len unter allen Umstän­den die zen­tra­le Regel zu beher­zi­gen : „Im Zwei­fel nie!“

„Wer zum Über­ho­len ansetzt, muss wis­sen : Über­ho­len darf er nur, wenn wäh­rend des gesam­ten Über­hol­vor­gangs jede Behin­de­rung oder Gefähr­dung ande­rer sicher aus­ge­schlos­sen ist“, sagt Ste­fa­nie Rit­ter, Unfall­for­sche­rin bei DEKRA, mit Ver­weis auf Para­graf 5 der Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung. Über­ho­len­de müs­sen zudem deut­lich schnel­ler fah­ren als die zu Über­ho­len­den, und sie dür­fen ein bestehen­des Tem­po­li­mit nicht überschreiten.

Stre­cke frei und voll einsehbar ? 

„Klar ist auch : Über­holt wer­den darf nur dort, wo es erlaubt ist. Also nicht im Gel­tungs­be­reich von Über­hol­ver­bots­schil­dern“, betont die Unfall­for­sche­rin. „Eine durch­ge­zo­ge­ne wei­ße Linie zwi­schen den Fahr­strei­fen darf nicht über­fah­ren wer­den, auch nicht teil­wei­se.“ Eben­so ist das Über­ho­len im Bereich von Fuß­gän­ger­über­we­gen und Zebra­strei­fen tabu.

Hin­zu kommt : Wer sicher über­ho­len will, braucht Talent als Mul­ti-Tas­ker. „Bevor ich aus­sche­re, muss ich nach hin­ten schau­en und prü­fen, ob nicht schon ein nach­fol­gen­des Fahr­zeug zum Über­ho­len ange­setzt und Vor­rang hat“, erklärt Rit­ter. „Gleich­zei­tig muss ich die Stre­cke vor mir genau im Blick behal­ten : Ist sie frei von Gegen­ver­kehr ? Kann ich sie voll ein­se­hen ? Wie ver­hal­ten sich die zu Über­ho­len­den ? Ist die freie Stre­cke zum Über­ho­len lang genug ? Außer­dem darf ich nicht ver­ges­sen zu blinken.“

Unter­schätzt wird oft, wie viel Stre­cke man zum Über­ho­len braucht. „Vie­len ist nicht bewusst, dass ins­ge­samt unge­fähr dop­pelt so viel Stre­cke benö­tigt wird wie für den rei­nen Über­hol­vor­gang“, erklärt Rit­ter. „Man muss sich klar machen, dass Gegen­ver­kehr jeder­zeit mög­lich ist, dass Sicher­heits­ab­stän­de ein­zu­hal­ten sind und dass auf Land­stra­ßen ein Tem­po­li­mit von 100 km/​h gilt. Zum Über­ho­len eines 60 km/​h fah­ren­den Lkw braucht man dort von Über­hol­be­ginn an eine freie Stre­cke von knapp 600 Metern.“

Die­se Tat­sa­che und die hohen Fahr­ge­schwin­dig­kei­ten machen das Über­ho­len auf Land­stra­ßen so gefähr­lich. Ris­kan­te Über­hol­ma­nö­ver sind hier die zweit­häu­figs­te Ursa­che von töd­li­chen Unfäl­len. „Schon beim gerings­ten Zwei­fel darf unter kei­nen Umstän­den über­holt wer­den“, betont Rit­ter. „Das gilt ohne Aus­nah­me, wenn Kur­ven oder Kup­pen die Sicht neh­men oder im Bereich von Kreu­zun­gen und Ein­mün­dun­gen.“ Auch vom „Kolon­nen­sprin­gen“ rät die Unfall­for­sche­rin drin­gend ab. „Damit bringt man nicht nur sich, son­dern auch ande­re in Gefahr. Der gerin­ge Zeit­ge­winn ist es nicht wert, sich auf lebens­ge­fähr­li­che Manö­ver einzulassen.“

Über­hol­te dür­fen nicht schnel­ler werden 

Beim Wie­der­ein­sche­ren muss zum über­hol­ten Fahr­zeug genü­gend Abstand gehal­ten wer­den. Es darf nicht geschnit­ten oder zum Abbrem­sen genö­tigt wer­den. Für Fahr­zeu­ge, die über­holt wer­den, wie­der­um gilt : Sie dür­fen wäh­rend eines Über­hol­vor­gangs nicht beschleu­ni­gen und müs­sen einem Über­ho­len­den das Ein­sche­ren ermög­li­chen. Hier ist gegen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me gefragt.

Größ­te Vor­sicht ist beim Über­ho­len von land­wirt­schaft­li­chen Fahr­zeu­gen gebo­ten. Vor allem dann, wenn deren Blink­leuch­ten ver­schmutzt oder durch Arbeits­ge­rä­te ver­deckt und für den nach­fol­gen­den Ver­kehr nicht erkenn­bar sind ; ein Trak­tor könn­te somit „unan­ge­kün­digt“ abbie­gen. Und manch­mal wird es durch über­brei­te oder bela­de­ne Fahr­zeu­ge auf schma­len Stra­ßen so eng, dass zum Über­ho­len nicht genü­gend Sicher­heits­ab­stand bleibt.

Wich­tig auch : Rad­fah­rer, Kraft­rä­der und ande­re ein­spu­ri­ge Fahr­zeu­ge dür­fen inner­orts nur mit min­des­tens 1,5 Meter, außer­orts mit 2 Meter Abstand über­holt wer­den, wobei sich die grö­ße­re Distanz bei Kin­dern auch inner­orts emp­fiehlt. Beim Vor­bei­fah­ren an war­ten­den Lini­en- und Schul­bus­sen sind eben­falls 2 Meter Min­dest­ab­stand zu hal­ten. Beim Her­an­fah­ren von Bus­sen an Hal­te­stel­len mit ein­ge­schal­te­tem Warn­blin­ker besteht Über­hol­ver­bot. Hal­ten­de Bus­sen mit ein­ge­schal­te­tem Warn­blin­ker dür­fen nur in Schritt­tem­po pas­siert werden.

Rechts­fahr­ge­bot auf Autobahnen 

Und was gilt auf der Auto­bahn ? „Vie­len ist offen­bar nicht bewusst, dass sie nach dem Über­ho­len wie­der auf die rech­te Spur wech­seln müs­sen, denn auch hier gilt das Rechts­fahr­ge­bot“, sagt Rit­ter. Eine Faust­re­gel besagt : Kann man bis zum nächs­ten Über­ho­len auf der rech­ten Spur län­ger als 20 Sekun­den fah­ren, muss man sie auch nut­zen. Rechts zu über­ho­len ist auf Auto­bah­nen in der Regel unter­sagt. Aus­nah­men gel­ten für Beschleu­ni­gungs- und Ver­zö­ge­rungs­strei­fen. Eben­so für Kolon­nen bis Tem­po 80 km/​h, wenn es auf dem rech­ten Fahr­strei­fen maxi­mal 20 km/​h schnel­ler vor­an­geht als links.

Über DEKRA 
Seit fast 100 Jahren arbeitet DEKRA für die Sicherheit: Aus dem 1925 in Berlin gegründeten Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein e.V. ist eine der weltweit führenden Expertenorganisationen geworden. Die DEKRA SE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des DEKRA e.V. und steuert das operative Geschäft des Konzerns. Im Jahr 2020 hat DEKRA einen Umsatz von nahezu 3,2 Milliarden Euro erzielt. Rund 44.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in rund 60 Ländern auf allen fünf Kontinenten im Einsatz. Mit qualifizierten und unabhängigen Expertendienstleistungen arbeiten sie für die Sicherheit im Verkehr, bei der Arbeit und zu Hause. Das Portfolio reicht von Fahrzeugprüfungen und Gutachten über Schadenregulierung, Industrie- und Bauprüfung, Sicherheitsberatung sowie die Prüfung und Zertifizierung von Produkten und Systemen bis zu Schulungsangeboten und Zeitarbeit. Die Vision bis zum 100. Geburtstag im Jahr 2025 lautet: DEKRA wird der globale Partner für eine sichere und nachhaltige Welt. DEKRA gehört schon heute mit dem Platinum-Rating von EcoVadis zu den Top-1

Foto­credits : DEKRA

Quel­le : DEKRA e. V. Stuttgart

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