Umgang mit dem E‑Scooter : Lernen wie Fahrradfahren

Übung macht den Meister

win­ter­berg-total­lo­kal : Zwei Jah­re nach ihrer Zulas­sung für den öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr sind E‑Scooter aus vie­len Groß­städ­ten nicht mehr weg­zu­den­ken. Die Fahrt mit einem Elek­tro-Rol­ler ist aller­dings nicht ganz unge­fähr­lich, wie eine vor­läu­fi­ge Aus­wer­tung des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes für das Jahr 2020 zeigt. Bei den bun­des­weit erfass­ten 2.155 Unfäl­len mit Per­so­nen­scha­den wur­den fünf Men­schen getö­tet, 386 schwer und 1.907 leicht verletzt.

 

Die Sach­ver­stän­di­gen von DEKRA emp­feh­len E‑Rol­ler-Novi­zen, vor der ers­ten Fahrt im Stra­ßen­ver­kehr sich in einem geschütz­ten und wenig befah­re­nen Bereich mit dem Gefährt ver­traut zu machen. „E‑Scooter fah­ren muss man ler­nen wie Fahr­rad­fah­ren, denn auch hier macht Übung den Meis­ter“, sagt Lui­gi Anco­na, Unfall­for­scher bei DEKRA.

 

In der Pra­xis fehlt aber offen­bar vie­len Nut­zern die nöti­ge Sicher­heit im Umgang mit dem Elek­tro-Rol­ler : Dar­auf deu­tet ein auf­fäl­lig hoher Anteil von Allein­un­fäl­len (43 Pro­zent) hin, die sich ohne Ein­wir­kung ande­rer ereig­nen. Als Haupt­schul­di­ge aller Unfäl­le nennt die Sta­tis­tik zu 71 Pro­zent die Fah­rer der E‑Scooter. Alko­hol­ein­fluss und fal­sche Stra­ßen­be­nut­zung nennt die Sta­tis­tik als häu­figs­tes Fehlverhalten.

 

Die Exper­ten erin­nern dar­an, dass bei der Nut­zung von E‑Scootern wie bei Pkw-Fah­rern ein Alko­hol­grenz­wert von 0,5 Pro­mil­le gilt. In der Pro­be­zeit und unter 21 Jah­ren ist Alko­hol sogar völ­lig tabu, es gilt die Null-Pro­mil­le-Gren­ze. Bei Ver­stö­ßen dro­hen schon beim ers­ten Ver­stoß meist 500 Euro Buß­geld, vier Wochen Fahr­ver­bot und zwei Punk­te in Flensburg.

 

Die Fahrt auf dem E‑Roller ist schon ab einem Alter von 14 Jah­ren ohne Füh­rer­schein erlaubt, doch die Fah­rer soll­ten die wich­tigs­ten Ver­kehrs­re­geln ken­nen. Im Prin­zip gel­ten die glei­chen Regeln wie für Fahr­rad­fah­rer. Es müs­sen Fahr­rad­we­ge oder Schutz­strei­fen genutzt wer­den, feh­len sie, muss auf die Fahr­bahn gewech­selt wer­den. Geh­we­ge und Fuß­gän­ger­zo­nen sind tabu, sofern nicht aus­drück­lich frei­ge­ge­ben. Wie fürs Fahr­rad­fah­ren emp­feh­len die Unfall­for­scher einen Helm zu tra­gen, um bes­ser vor schwe­ren Kopf­ver­let­zun­gen geschützt zu sein. Wich­tig außer­dem : Für die Nut­zung im öffent­li­chen Verkehrsraum
ist ein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen vor­ge­schrie­ben. Ver­stö­ße wer­den als Straf­tat geahndet.

 

Foto­credits : DEKRA e. V. Stuttgart

Quel­le : DEKRA e. V. Stuttgart

 

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