Mit älteren für ältere Menschen – für mehr Teilhabe Stadt Winterberg möchte am 15. September Seniorenbeirat gründen

Aufruf zur Mitwirkung im Seniorenbeirat der Stadt Winterberg

win­ter­berg-total­lo­kal : Die Zukunft der eige­nen Stadt lebens­wert und senio­reng­recht mit­ge­stal­ten – hier­zu sol­len bald Bürger*innen der Stadt Win­ter­berg ab dem 60. Lebens­jahr die Mög­lich­keit bekom­men. „Nie­mand ande­res als die Senio­ren­in­nen und Senio­ren unse­rer Stadt kön­nen uns bes­ser sagen, welche
Anfor­de­run­gen sie an ihre Stadt in der 3. Lebens­pha­se haben. Damit ihre Bedürf­nis­se künf­tig Gehör fin­den, wer­den wir einen Senio­ren­bei­rat grün­den. Mit Unter­stüt­zung und Erfah­rung des Bei­ra­tes möch­ten wir zukünf­tig das gene­ra­tio­nen­über­grei­fen­de Leben in unse­re Stadt för­dern“, so Bür­ger­meis­ter Micha­el Beck­mann. Der Senio­ren­bei­rat soll ver­mit­teln, bera­ten und koor­di­nie­ren sowie der Poli­tik Hand­lungs­emp­feh­lun­gen geben.

Wich­tig zu wis­sen ist, dass der Senio­ren­bei­rat unab­hän­gig von Par­tei- oder Ver­bands­in­ter­es­sen ist.

Vor gut einem Monat hat die Stadt Win­ter­berg gemein­sam mit der Lan­des­se­nio­ren­ver­tre­tung NRW den Senio­rin­nen und Senio­ren den wei­te­ren Weg bis zur Grün­dung eines Senio­ren­bei­ra­tes vor­ge­stellt. Jetzt wur­de gemein­sam mit der Lan­des­se­nio­ren­ver­tre­tung NRW und einer Grup­pe Senio­rin­nen und Senio­ren, die sich dazu bereit erklärt hat­te, die Grün­dung des Win­ter­ber­ger Senio­ren­bei­ra­tes vor­an zu trei­ben, die Sat­zung für den Senio­ren­bei­rat erarbeitet.

Grün­dungs­ver­samm­lung am 15. Sep­tem­ber 2021

Im August wird der Rat der Stadt Win­ter­berg über den Sat­zungs­ent­wurf und die Ergeb­nis­se der durch­ge­führ­ten Senio­ren­be­fra­gung bera­ten. Am 15. Sep­tem­ber 2021 soll dann die Grün­dungs­ver­samm­lung für den Win­ter­ber­ger Senio­ren­bei­rat statt­fin­den und die Senio­ren­ver­tre­tung ihre Arbeit aufnehmen.

Auf­ruf zur Mit­wir­kung im Senio­ren­bei­rat der Stadt Win­ter­berg – Wahl­vor­schlä­ge kön­nen bis zum 01.09.2021 ein­ge­reicht werden

Quel­le : Stadt Winterberg

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