490.000 Euro Fördervolumen für die Attraktivierung Winterbergs mit seinen Dörfern

Hof- und Fassadenprogramm, Verfügungsfonds sowie ein kommunales Förderprojekt unterstützen Immobilienbesitzer, Gewerbetreibende und Vereine bei Projekten

win­ter­berg-total­lo­kal : Win­ter­berg : Die im Jahr 2018 ent­wi­ckel­te „Visi­on Win­ter­berg 2030“ beschäf­tigt sich ins­be­son­de­re mit der Stadt- und Dorf­ent­wick­lung. Drei wich­ti­ge Pro­gram­me in die­sem Zusam­men­hang wur­den nun im Rah­men des Quar­tiers­ma­nage­ments von der Poli­tik auf den Weg gebracht : Das Hof- und Fas­sa­den­pro­gramm (HuF), der Ver­fü­gungs­fonds (VF) sowie ein rein städ­ti­sches För­der­pro­gramm. Die bei­den von Stadt, Land und Bund gemein­sam finan­zier­ten För­der­ku­lis­sen HuF und VF ermög­li­chen es, den Stadt­kern Win­ter­berg sowie die Orts­mit­ten in Züschen, Nie­ders­feld und Sied­ling­hau­sen als wich­ti­ge Ver­sor­gungs­or­te für die jeweils umlie­gen­den Dör­fer mit geziel­ten Maß­nah­men auf­zu­wer­ten. Das städ­ti­sche För­der­pro­gramm schafft dar­über hin­aus Anrei­ze für Inves­ti­tio­nen in die Auf­wer­tung aller Orts­tei­le ins­ge­samt und run­det das För­der­sze­na­rio ab, um mit einem attrak­ti­ven Erschei­nungs­bild die Wahr­neh­mung Win­ter­berg sowohl bei den Einwohner:innen als auch bei den Gäs­ten posi­tiv zu prä­gen. Ins­be­son­de­re die pri­va­ten Immo­bi­li­en bestim­men neben den öffent­li­chen Flä­chen dabei maß­geb­lich den Grad der Atmo­sphä­re und der emp­fun­de­nen Attrak­ti­vi­tät eines Stadt- oder Orts­bil­des. Mit der Zustim­mung zu den För­der­pro­gram­men wur­den dafür im Rat der Stadt Win­ter­berg wich­ti­ge Eck­pfei­ler gesetzt.

Die bei­den öffent­lich geför­der­ten Städ­te­bau­för­der­pro­gram­me von Bund, Land und der Stadt Win­ter­berg haben ein För­der­vo­lu­men von ins­ge­samt 450.000 Euro, der Etat des kom­mu­na­le För­der­pro­jekts wird im Rah­men der Haus­halts­be­ra­tun­gen durch den Rat der Stadt Win­ter­berg jähr­lich fest­ge­setzt. Ziel des Hof- und Fas­sa­den­pro­gramms ist es, den pri­va­ten Immo­bi­li­en­be­sit­zern, die in den städ­te­bau­li­chen Ent­wick­lungs­be­rei­chen der Orts­mit­ten ansäs­sig sind, finan­zi­el­le Anrei­ze für Inves­ti­tio­nen in ihre Gebäu­de und Grund­stücks­flä­chen zu bie­ten. Fer­ner wird über den Ver­fü­gungs­fonds pri­va­tes, gemein­schaft­li­ches oder gewerb­li­ches Enga­ge­ment zum Bei­spiel durch Ver­ei­ne, Gewer­be­trei­ben­de, Dorf­ge­mein­schaf­ten oder auch Spon­so­ren zur Ent­wick­lung und Auf­wer­tung des Stadt­kerns und der Orts­mit­ten im öffent­li­chen Raum finan­zi­ell unterstützt.

Ver­sor­gungs-Funk­ti­on der Anker­zen­tren wich­tig für Auf­nah­me ins Städtebauförderprogramm

„Zum Tra­gen kom­men das Hof- und Fas­sa­den­pro­gramm sowie der Ver­fü­gungs­fonds in den so genann­ten städ­te­bau­li­chen Ent­wick­lungs­be­rei­chen, also in den Orts­mit­ten der Kern­stadt sowie in den Dorf­zen­tren Züschen, Nie­ders­feld und Sied­ling­hau­sen, die durch ihre Infra­struk­tur u.a. mit Ärz­ten, Apo­the­ken und Lebens­mit­tel­ge­schäf­ten auch eine wich­ti­ge Bedeu­tung für ihre jeweils umlie­gen­den, klei­ne­ren Dör­fer ohne ein sol­ches Ange­bot haben. Vor­aus­set­zung ist, dass die Immo­bi­li­en und Pro­jek­te öffent­lich sicht­bar sowie nutz­bar sind und ein orts­bild­prä­gen­der Cha­rak­ter bzw. eine beson­ders erhal­tens­wer­te Bau­sub­stanz vor­han­den ist“, sagt Quar­tiers­ma­na­ge­rin Julia Aschen­bren­ner. Die För­der­quo­te lie­ge bei 50 Pro­zent für die för­der­fä­hi­gen Kos­ten, die För­de­rung ist aber „gede­ckelt“. För­der­fä­hi­ge Inves­ti­tio­nen kön­nen unter ande­rem Ver­bes­se­run­gen an Fas­sa­den und der Zugäng­lich­keit, die Erneue­rung von Schie­fer­dach­flä­chen oder die Ent­sie­ge­lung von befes­tig­ten Flä­chen sein. Dafür gibt es einen Zuschuss von maxi­mal 8.000 Euro, vor­aus­ge­setzt, die Gesamt­maß­nah­me kos­tet 16.000 Euro. Eine Dop­pel­för­de­rung zum Bei­spiel über För­der­mit­tel aus dem Denk­mal­schutz ist aus­ge­schlos­sen. Ins­ge­samt 200.000 Euro öffent­li­che För­der­mit­tel ste­hen für die­ses Hof- und Fas­sa­den­pro­gramm zur Ver­fü­gung. Die Stadt Win­ter­berg betei­ligt sich mit 40.000 Euro, der Bund mit 66.660 Euro sowie das Land mit 93.340 Euro.

Beim Ver­fü­gungs­fonds ist der För­der­topf mit 250.000 Euro bis zum Jahr 2023 sogar noch ein wenig rei­cher gefüllt. 50.000 Euro flie­ßen aus der Stadt­kas­se Win­ter­berg in die­sen Topf, der Rest der Sum­me ver­teilt sich glei­cher­ma­ßen antei­lig auf Bund und Land. „Geför­dert wer­den aus die­sem Fonds inves­ti­ti­ons­vor­be­rei­ten­de und inves­ti­ve Maß­nah­men eben­falls mit dem Ziel, die Orts­mit­ten noch attrak­ti­ver und lebens­wer­ter zu gestal­ten. Ein zwin­gend vor­ge­schrie­be­nes loka­les Ver­ga­be­gre­mi­um – bestehend aus vier Unter­neh­mens-Ver­tre­tern, Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mern oder Anwoh­nern, vier Ver­tre­tern der Ver­kehrs­ver­ei­ne (jeweils ein Ver­tre­ter pro Ort), den vier Orts­vor­ste­hern, Bür­ger­meis­ter, dem Vor­sit­zen­den des Bau­aus­schus­ses sowie bera­tend jeweils eine Per­son aus dem Quar­tiers­ma­nage­ment, För­der­ma­nage­ment, der Wirt­schafts­för­de­rung und Stadt­ent­wick­lung – ent­schei­det, wel­che Maß­nah­me wie geför­dert wird“, erklärt Julia Aschen­bren­ner. Auch beim Ver­fü­gungs­fonds ist eine Dop­pel­för­de­rung aus­ge­schlos­sen. So genann­te Mikro-Pro­jek­te wie zum Bei­spiel ein Innen­stadt-Sand­kas­ten, Miet-Mobi­li­ar für z.B. Coro­na-kon­for­me Außen­gas­tro­no­mie oder Kunst­pro­jek­te etc. kön­nen bis zu einer Gesamt­in­ves­ti­ti­ons­hö­he von 800 Euro „im Rah­men eines Umlauf­be­schlus­ses des Ver­ga­be­gre­mi­ums schnell und unkom­pli­ziert unter­stützt werden“.

Stadt legt zusätz­li­ches För­der­pro­gramm für alle ande­ren Ort­schaf­ten auf

Bevor die För­der­pro­gram­me im Rat ver­ab­schie­det wur­den, war ins­be­son­de­re beim HuF sowie beim Vf reich­lich Vor­leis­tung ange­sagt. So wur­den die Richt­li­ni­en in den ver­gan­ge­nen Mona­ten von Julia Aschen­bren­ner und Chris­ti­ne Schul­te, För­der­mit­tel­ma­nage­ment der Stadt Win­ter­berg, aus­ge­ar­bei­tet und in meh­re­ren poli­ti­schen Gre­mi­en wie dem Bau­aus­schuss erläu­tert. „Vor­bild für die Richt­li­nie sind Bei­spie­le aus ande­ren NRW-Kom­mu­nen gewe­sen und wir haben die Erfah­run­gen aus unse­ren Netz­wer­ken wie z.B. dem Netz­werk Innen­stadt genutzt, um die Richt­li­ni­en dann in enger Abstim­mung mit Stadt­pla­ner Ralf Lefarth gemein­sam für Win­ter­berg und sei­ne Orts­tei­le zu ent­wi­ckeln. Das Geld steht ab sofort zur Bean­tra­gung zur Ver­fü­gung.“ Wer wei­te­re Infos benö­tigt, kann auf einen Fly­er zurück­grei­fen. Zudem fin­den Inter­es­sier­te alle wich­ti­gen Details zu den För­der­pro­gram­men mitt­ler­wei­le im Inter­net über die Adres­sen www​.win​ter​berg​.de/​v​e​r​f​u​e​g​u​n​g​s​f​o​nds sowie www​.win​ter​berg​.de/​h​o​f​-​f​a​s​s​ade.

Neu für Win­ter­berg ist der Bau­stein, der die bei­den öffent­lich von Bund und Land geför­der­ten Pro­gram­me um ein drit­tes, rein städ­ti­sches Ele­ment ergänzt. Ziel die­ses städ­ti­schen Pro­gramms ist es, auch die­je­ni­gen Berei­che und Orts­tei­le, die nicht inner­halb der Städ­te­bau-För­der­ku­lis­sen lie­gen, bei Inves­ti­tio­nen in ihre orts­bild­prä­gen­den Gebäu­de zu unter­stüt­zen. „Die­ses Pro­gramm ist sehr wich­tig, dient es doch der Gleich­be­hand­lung aller Ort­schaf­ten. Die Ver­wal­tung wird bis zur Ein­brin­gung des Haus­halts­plan­ent­wurfs 2022 eine För­der­richt­li­nie, die sich an den Regeln für das Hof- und Fas­sa­den­pro­gramm ori­en­tiert, erar­bei­ten, die die­se Orte in ver­gleich­ba­re­re Wei­se berück­sich­tigt“, so Bür­ger­meis­ter Micha­el Beck­mann, der betont, dass die Stadt Win­ter­berg mit die­sem rein städ­ti­schen Ansatz neue Wege bei der Unter­stüt­zung aller Orts­tei­le beschrei­tet. Julia Aschen­bren­ner und Bür­ger­meis­ter Beck­mann erläu­tern in die­sem Zusam­men­hang, dass die Auf­nah­me Win­ter­bergs in das Städ­te­bau­för­der­pro­gramm von Bund und Land nur auf­grund der beson­de­ren Zen­tren-Struk­tur Win­ter­bergs mit der Kern­stadt und den drei grö­ße­ren Ort­schaf­ten mit Ver­sor­gungs­funk­ti­on gelun­gen sei. „Mit dem zusätz­li­chen För­der­pro­gramm der Stadt Win­ter­berg run­den wir die­se För­de­rung im Sin­ne der Gleich­be­rech­ti­gung ab.“

 

Die­ses Pro­jekt wird geför­dert durch :

 

 

Foto­credits : Stadt­mar­ke­ting Winterberg

Quel­le : Stadt­mar­ke­ting Winterberg

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