Kostenlose Hilfe für die Steuererklärung 2020

Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen hilft kostenfrei

win­ter­berg-total­lo­kal : Viel mehr Arbeit­neh­mer und Arbeitnehme­rinnen als bis­her müs­sen für 2020 eine Steu­er­erklä­rung abge­ben. Wer das zum ers­ten Mal macht oder wer bis­lang nur sel­ten eine Steu­er­erklä­rung abge­ben muss­te, könn­te mit den Sonderrege­lungen für 2020 leicht über­for­dert sein. Feh­ler kön­nen dabei finan­zi­el­le Nach­tei­le bedeu­ten. Des­halb hilft der Bund der Steu­er­zah­ler Nord­rhein-West­fa­len kos­ten­frei – mit Web­i­na­ren zum The­ma „Steu­er­erklä­rung“ und einer Anlei­tung, die Unter­stüt­zung  beim Aus­fül­len der Steu­er­erklä­rung bietet.

Wer muss eine Steu­er­erklä­rung für 2020 abgeben ?

Haben Sie in 2020 mehr als 410 Euro steuer­freie Lohnersatz­leistungen – z. B. Arbeits­losengeld, Kranken­geld, Mut­ter­schafts­geld, Eltern­geld oder Kurz­ar­bei­ter­geld – erhal­ten, müs­sen Sie für 2020 eine Steu­er­erklä­rung abge­ben. Wer als Emp­fän­ger von Kurzarbei­tergeld nicht von sich aus aktiv wird, bekommt nach Aus­kunft des Bundesfinanz­ministeriums eine schrift­li­che Erin­ne­rung mit einer Frist für die Abga­be. Damit es nicht stres­sig wird, soll­ten Sie die Steu­er­erklä­rung früh­zei­tig beginnen.

Für wen lohnt sich eine frei­wil­li­ge Steu­er­erklä­rung für 2020 ?

Wer in 2020 von zuhau­se aus tätig war, könn­te durch die Steu­er­erklä­rung Geld zurück­erhal­ten, weil das Home­of­fice stär­ker steu­er­lich geför­dert wird.

Absetz­bar sind z. B.:

  • das Arbei­ten im Home­of­fice auch ohne Arbeits­zim­mer mit 5 Euro pro Tag Home­of­fice (maxi­mal 600 Euro) und
  • ange­schaff­te Com­pu­ter und Zube­hör wie z. B. Kopf­hö­rer, wenn sie unter 800 Euro net­to (ohne MWSt.) gekos­tet haben sogar voll­stän­dig in 2020 und
  • in glei­cher Wei­se Büro­stuhl und Büro­mö­bel und
  • die Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons- und Inter­net­kos­ten pau­schal mit 20% der Rech­nung (maxi­mal 20 Euro pro Monat)
  • sowie zusätz­lich die Fahr­ten zur Arbeit, für die Tage, die Sie nicht im Home­of­fice waren.

Dafür soll­ten Sie vom Arbeit­ge­ber einen Nach­weis erbit­ten, wann Sie im Home­of­fice gear­bei­tet haben.

Bis wann wur­de die Abga­be­frist verlängert ?

Bis zum 31. Okto­ber 2021 muss die Steu­er­erklä­rung abge­ge­ben wer­den. Für Nord­rhein-West­fa­len gilt wegen Wochen­en­den und Fei­er­tag der 2. Novem­ber als letz­ter Abga­be­ter­min. Wer einen Lohnsteuerhilfe­verein oder einen Steu­er­be­ra­ter beauf­tragt, kann die Abga­be­frist auf Antrag bis 31. Mai 2022 ver­län­gern. Wer Geld zurück bekommt, soll­te schon frü­her die Steu­er­erklä­rung ein­rei­chen – umso frü­her erhal­ten Sie Ihre Erstattung.

Wie kann man die Steu­er­erklä­rung machen ?

Sie kön­nen selbst bequem und kos­ten­frei online über das Finanz­amt-Por­tal „Els­ter“ Ihre Steu­er­erklä­rung erstel­len : www​.els​ter​.de/​e​l​s​t​e​r​w​e​b​/​i​n​f​o​s​e​i​t​e​/​p​r​i​v​a​t​p​e​r​s​o​nen. Alter­na­tiv kön­nen Sie gegen eine Gebühr einen Lohn­steuerhilfeverein oder einen Steu­er­be­ra­ter damit beauftragen.

Wann winkt eine Steu­er­erstat­tung, wann droht eine Nachzahlung ? 

Das hängt davon ab, wie viel Kos­ten Sie abset­zen kön­nen. Das Kurz­ar­bei­ter­geld sowie ande­re Lohn­er­satz­leis­tun­gen sind zwar steu­er­frei, erhö­hen aber Ihren Steu­er­satz (Pro­gres­si­ons­vor­be­halt) und dadurch kann Ihre tat­säch­li­che Steu­er höher sein als die vom Arbeit­ge­ber abge­führ­te Lohn­steu­er. In die­sem Fall kommt eine Nach­zah­lung auf Sie zu. Mehr Infor­ma­tio­nen dazu hält der Bund der Steu­er­zah­ler für Sie bereit.

Was senkt Ihre Steuern ?

Bei­spiels­wei­se Wer­bungs­kos­ten wie Fahr­kos­ten, Home­of­fice-Pau­scha­le und ‑Aus­stat­tung, Arbeits­kleidung, Hand­wer­ker­kos­ten (z. B. antei­lig in Miet­ne­ben­kos­ten), Kin­der­be­treu­ung und mehr.

Tipp :

Kos­ten­freie Web­i­na­re und Infor­ma­tio­nen zur Steu­er­erklä­rung erhal­ten Sie beim Bund der Steu­er­zah­ler unter : https://​steu​er​zah​ler​.de/​n​r​w​/​w​e​b​i​n​a​r​e​-​f​u​e​r​-​a​r​b​e​i​t​n​e​h​m​er/

Quel­le : Bund der Steu­er­zah­ler NRW

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