Beschäftigte im HSK sollen Urlaubsgeld-Check machen

Gewerkschaft NGG : Bessere Karten in Betrieben mit Tarifvertrag

win­ter­berg-total­lo­kal : Augen auf beim Urlaubs­geld : Die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG) rät Beschäf­tig­ten im Hoch­sauer­land­kreis, bei ihrer aktu­el­len Lohn­ab­rech­nung auf die Son­der­zah­lung zur Jah­res­mit­te zu ach­ten. „Für vie­le Men­schen steht der ers­te Urlaub nach lan­ger Zeit an – ein paar zusätz­li­che Euro vom Arbeit­ge­ber sind da hoch­will­kom­men. Zwar gibt es kei­nen gesetz­li­chen Anspruch auf ein Urlaubs­geld, doch in vie­len Bran­chen – wie etwa der Ernäh­rungs­in­dus­trie, dem Nah­rungs­mit­tel­hand­werk und der Gas­tro­no­mie – ist die Extra-Zah­lung klar im Tarif­ver­trag gere­gelt“, sagt NGG-Gewerk­schafts­se­kre­tär Lars Wur­che. Das Lebens­mit­tel- und Gast­ge­wer­be beschäf­tigt im Hoch­sauer­land­kreis nach Anga­ben der Arbeits­agen­tur rund 8.500 Menschen.

Nach Beob­ach­tung der Gewerk­schaft gehen in der Regi­on den­noch vie­le Men­schen leer aus. „Gera­de bei Azu­bis, Mini­job­bern und Teil­zeit-Kräf­ten wird das Urlaubs­geld gern ver­ges­sen, obwohl es ihnen per Tarif zusteht“, so Wur­che. Sie soll­ten daher ganz genau hin­schau­en : Wenn den Voll­zeit-Beschäf­tig­ten im Betrieb ein Urlaubs­geld gezahlt wird, müs­sen auch 450-Euro- und Teil­zeit-Job­ber ein sol­ches bekom­men. Die­ses wird je nach Arbeits­zeit antei­lig gezahlt, so die NGG. Auch in vie­len Aus­bil­dungs­ver­trä­gen kön­ne ein Urlaubs­geld klar gere­gelt sein. Wur­che rät : „Wer Fra­gen hat, soll­te sich an die Gewerk­schaft wenden.“

Nach einer Ana­ly­se des Por­tals lohn​spie​gel​.de erhal­ten aktu­ell bun­des­weit 46 Pro­zent der Beschäf­tig­ten von ihrem Arbeit­ge­ber ein Urlaubs­geld. Klar im Vor­teil sind dem­nach Beschäf­tig­te, die in einem Betrieb mit Tarif­ver­trag arbei­ten. Von ihnen bekom­men 73 Pro­zent die Son­der­zah­lung. In Betrie­ben ohne Tarif­bin­dung sind es dage­gen nur 35 Pro­zent. Das Urlaubs­geld wird in der Regel mit der Juni- oder Juli-Abrech­nung überwiesen.

Bild : Spa­ren für den Urlaub : Für vie­le Men­schen steht die ers­te Aus­zeit seit Beginn der Coro­na-Pan­de­mie an – ein Urlaubs­geld ist da beson­ders will­kom­men. Die Gewerk­schaft NGG rät Beschäf­tig­ten dazu, ihre aktu­el­le Lohn­ab­rech­nung auf die Son­der­zah­lung zu prüfen.

Quel­le : Gewerk­schaft NGG

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