Ein Jahr nach Scheidung erlöschen Rechte an Ehewohnung

Geschiedene können unter bestimmten Voraussetzungen von ihren Ex-Partnern verlangen, ihnen die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zu überlassen.

win­ter­berg-total­lo­kal : Eine ein­ver­nehm­li­che Rege­lung oder ein Antrag bei Gericht müs­sen jedoch spä­tes­tens ein Jahr nach rechts­kräf­ti­ger Schei­dung erfol­gen. Danach erlö­schen even­tu­el­le Rech­te. Die Wüs­ten­rot Bau­spar­kas­se, ein Unter­neh­men der W&W‑Gruppe, weist auf eine aktu­el­le Ent­schei­dung des Bun­des­ge­richts­hofs (XII ZB 243/20) hin.

Im ent­schie­de­nen Fall zog ein Ehe­mann aus der ihm allein gehö­ren­den Eigen­tums­woh­nung aus. Nach der Schei­dung ver­lang­te er von sei­ner Ex-Frau, dass sie aus sei­ner Woh­nung aus­zie­he. Da auch ein Jahr nach der Schei­dung kei­ne ein­ver­nehm­li­che Lösung zustan­de kam, ver­klag­te der Mann sei­ne Ex-Frau, die Woh­nung her­aus­zu­ge­ben und zu räu­men. Das Gericht gab ihm Recht.

Das Gericht begrün­de­te die Ent­schei­dung damit, dass die Frau weder zu einer ein­ver­nehm­li­chen Rege­lung bereit war noch gericht­lich bean­trag­te, ihr Ex-Part­ner sol­le ihr sei­ne Woh­nung ver­mie­ten. Ein sol­cher Antrag wäre bis zu einem Jahr nach rechts­kräf­ti­ger Schei­dung mög­lich gewe­sen. Er kön­ne im All­ge­mei­nen damit begrün­det wer­den, dass einer der Part­ner und die im Haus­halt leben­den Kin­der auf die Woh­nung stär­ker als der ande­re Part­ner ange­wie­sen sind oder ein Aus­zug eine beson­de­re Här­te dar­stel­len wür­de. Da jedoch inzwi­schen mehr als ein Jahr seit der Schei­dung ver­stri­chen war, sei­en even­tu­el­le Rech­te der Frau erlo­schen. Eine zeit­li­che Befris­tung sol­cher Rech­te sei not­wen­dig, damit bal­di­ge kla­re Ver­hält­nis­se und Rechts­si­cher­heit geschaf­fen wer­den. Eine unge­klär­te Rechts­la­ge über einen län­ge­ren Zeit­raum wür­de nicht im Ein­klang mit Arti­kel 14 des Grund­ge­set­zes ste­hen, der Eigen­tü­mer vor über­mä­ßi­gen Ein­grif­fen in ihr Eigen­tum schützt.

Die W&W-Gruppe
1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen, Versichern und brandpool als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.

Quel­le : Wüs­ten­rot & Würt­tem­ber­gi­sche AG

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