Jetzt die Steuererklärung in Angriff nehmen

Durch Corona sind mehr Steuerzahler als sonst zur Abgabe verpflichtet

win­ter­berg-total­lo­kal: Im März begin­nen die Finanz­äm­ter mit der Bear­bei­tung der Steu­er­erklä­run­gen für das Jahr 2020. Wegen der Coro­na-Pan­de­mie müs­sen mehr Steu­er­zah­ler als üblich eine Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung abge­ben. Wen das betrifft und war­um sich eine zügi­ge Abga­be loh­nen kann, erklärt der Bund der Steu­er­zah­ler und bie­tet als Hil­fe­stel­lung sei­nen Info-Ser­vice Nr. 2 „Check­lis­te zur Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung 2020“. Die Check­lis­te ist für Mit­glie­der online unter www​.steu​er​zah​ler​.de abruf­bar oder kann kos­ten­los per Mail bestellt wer­den: info@​steuerzahler-​nrw.​de.

Steu­er­zah­ler, die im Jahr 2020 Kurz­ar­bei­ter­geld bzw. steu­er­freie Zuschüs­se des Arbeit­ge­bers von mehr als 410 Euro hier­zu erhal­ten haben, müs­sen bis zum 2. August 2021 eine Steu­er­erklä­rung ein­rei­chen. Wer­den sie steu­er­lich bera­ten, endet die Frist erst am 28. Febru­ar 2022.

Auch wer Ent­schä­di­gungs­zah­lun­gen nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz erhal­ten hat, bei­spiels­wei­se, weil Schu­le oder Kin­der­gar­ten geschlos­sen waren oder Qua­ran­tä­ne ange­ord­net wur­de, ist von der Abga­be­pflicht betrof­fen. Grund: Die­se Lohn­er­satz­leis­tun­gen sind zwar grund­sätz­lich steu­er­frei, fal­len aber unter den sog. Pro­gres­si­ons­vor­be­halt – d.h. sie erhö­hen den Steu­er­satz für das übri­ge Ein­kom­men. Da dies noch nicht beim Lohn­steu­er­ab­zug durch den Arbeit­ge­ber berück­sich­tigt wur­de, wird es mit der Steu­er­erklä­rung nach­ge­holt. Dadurch kann es zu Nach­for­de­run­gen bei der Steu­er kom­men. Wel­che kon­kre­ten Aus­wir­kun­gen sich im Ein­zel­fall erge­ben, hängt aber von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie bei­spiels­wei­se der Steu­er­klas­se bzw. der Steu­er­klas­sen­kom­bi­na­ti­on bei Ehe­gat­ten oder ande­ren Einkünften.

Wer eine Rück­zah­lung erwar­tet, soll­te die Steu­er­erklä­rung mög­lichst früh­zei­tig ein­rei­chen. Denn die Erklä­run­gen wer­den in der Regel in der Rei­hen­fol­ge ihres Ein­gangs bear­bei­tet – wer früh abgibt, bekommt schnel­ler sei­ne Erstat­tung. Im Durch­schnitt erhal­ten Steu­er­zah­ler bei einer Steu­er­erstat­tung mehr als 1.000 Euro vom Finanz­amt zurück.

Bild: Ab März begin­nen die Finanz­äm­ter mit der Bear­bei­tung der Steu­er­erklä­run­gen für 2020. Die Abga­be­frist endet am 2. August.

Foto­credits: BdSt NRW

Quel­le: BdSt NRW