Gebrauchtwagen: Vor dem Kauf vom Fachmann prüfen lassen

Im Frühjahr kommt Bewegung in den Automarkt

win­ter­berg-total­lo­kal: Augen auf beim Gebraucht­wa­gen­kauf. Im Früh­jahr herrscht Hoch­sai­son auf dem Gebraucht­wa­gen­markt. Wer sich zei­tig in Online­bör­sen und beim Han­del umsieht, kann oft von einem brei­ten Ange­bot und nied­ri­ge­ren Win­ter­prei­sen pro­fi­tie­ren. Damit es nach dem Kauf kei­ne unlieb­sa­men Über­ra­schun­gen gibt, ist es aber rat­sam, eini­ge Punk­te zu beachten.

Vor­sicht, Blender.

DEKRA warnt aus­drück­lich davor, sich beim Auto­kauf von einer blank polier­ten Karos­se­rie blen­den zu las­sen. „Jeder Gebraucht­wa­gen ist ein Uni­kat, dem man auf den ers­ten Blick meist nicht ansieht, ob er vom Vor­be­sit­zer pfleg­lich behan­delt wur­de“, sagt Ronald Huf­na­gel, Gebraucht­wa­gen­ex­per­te bei DEKRA. „Wer sein Geld nicht in den Sand set­zen will, lässt das Fahr­zeug vor dem Kauf bes­ser vom Fach­mann auf Herz und Nie­ren prüfen.“

Gewähr­leis­tung und Garantie.

Für mehr Sicher­heit beim Gebraucht­wa­gen­kauf sor­gen auch Gewähr­leis­tung und Garan­tie. Händ­ler sind zu einer ein­jäh­ri­gen Gewähr­leis­tung gesetz­lich ver­pflich­tet und müs­sen in den ers­ten sechs Mona­ten bewei­sen, dass ein Man­gel beim Ver­kauf noch nicht vor­lag. Häu­fig gibt es oben­drauf noch eine wei­ter­ge­hen­de Garan­tie und ein werk­statt­ge­prüf­tes Auto mit neu­er HU-Pla­ket­te. Beim Pri­vat­kauf ist dage­gen kei­ne Gewähr­leis­tung üblich, der unge­lieb­te Pas­sus „gekauft wie gese­hen“ gilt noch immer.

Check beim Sachverständigen.

Wer pri­vat kauft, kann zum Sach­ver­stän­di­gen fah­ren und das Fahr­zeug rund­um durch­che­cken las­sen. Deren Prüf­be­richt gibt über even­tu­el­le Män­gel detail­liert Aus­kunft. Sind die Fahr­zeug­tech­nik, die Karos­se­rie innen wie außen tip­top und ist die Elek­tro­nik ohne Fehl und Tadel, ver­ge­ben die Exper­ten von DEKRA zum Bei­spiel ein Gebraucht­wa­gen Sie­gel. Wer wis­sen will, was das Fahr­zeug wirk­lich wert ist, kann hier auch eine Bewer­tung in Auf­trag geben.

Schrift­li­cher Kaufvertrag.

„Wer einen Gebraucht­wa­gen kauft, darf es nicht an der nöti-gen Vor­sicht feh­len las­sen“, betont Huf­na­gel. Auf jeden Fall soll­te man die Fahr­zeug­pa-pie­re genau prü­fen, eine Pro­be­fahrt absol­vie­ren, alle wich­ti­gen Punk­te in einem schrift­li-chen Kauf­ver­trag fest­hal­ten und zur Besich­ti­gung unbe­dingt einen Fach­mann mit­neh-men; denn eines ist klar: Vier Augen sehen mehr als zwei.“

Quel­le: DEKRA e. V. Stuttgart