Nicht ans Steuer nach Glühwein, Grog und Punsch

ADAC warnt : Warme Getränke machen schneller betrunken

win­ter­berg-total­lo­kal : Glüh­wein, Grog und Punsch sind die Klas­si­ker unter den Geträn­ken auf den Weih­nachts­märk­ten. Der ADAC warnt davor, die Aus­wir­kun­gen der Geträn­ke auf die Fahr­tüch­tig­keit zu unter­schät­zen und rät den Besu­chern, anstatt mit dem eige­nen Auto mit öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln zum Christ­kindl­markt zu fah­ren. Der Füh­rer­schein ist nach Anga­ben des Clubs nicht erst bei einem Pro­mil­le­wert von 0,5 weg, son­dern wird bei alko­hol­ty­pi­schen Fahr­feh­lern wie Schlan­gen­li­ni­en­fah­ren bereits ab 0,3 Pro­mil­le von der Poli­zei einkassiert.

Die Geschwin­dig­keit der Alko­hol­auf­nah­me hängt nicht nur davon ab, ob der Magen-Darm-Trakt gefüllt ist, son­dern auch von der Tages­form jedes Ein­zel­nen. Bei lee­rem Magen fin­det die Auf­nah­me aller­dings schnel­ler statt. Wär­me und Zucker kön­nen die Alko­hol­auf­nah­me und ‑wir­kung beschleu­ni­gen – Glüh­wein macht also schnel­ler betrun­ken als Wein. Gene­rell hängt die Alko­hol­kon­zen­tra­ti­on von ver­schie­de­nen Fak­to­ren wie Alter, Gewicht und Geschlecht ab. Ver­läss­li­che Aus­sa­gen dar­über, wie vie­le Tas­sen Glüh­wein unbe­scha­det getrun­ken wer­den kön­nen, gibt es nicht.

Ungleich gefähr­li­cher wird es, wenn neben Alko­hol noch Medi­ka­men­te gegen eine Erkäl­tung oder Grip­pe ein­ge­nom­men wer­den. Dabei kön­nen unkal­ku­lier­ba­re Wech­sel­wir­kun­gen auf­tre­ten, die die akti­ve und siche­re Teil­nah­me am Stra­ßen­ver­kehr bereits nach gerin­gen Men­gen Alko­hol unmög­lich machen.

Der ADAC macht dar­auf auf­merk­sam, dass in der Vor­weih­nachts­zeit in vie­len Städ­ten ver­stärkt kon­trol­liert wird. Wer mit einem Alko­hol­ge­halt von 0,5 bis 1,09 Pro­mil­le hin­term Steu­er erwischt wird, muss mit einer Geld­bu­ße von bis zu 1.500 Euro, einem Fahr­ver­bot von bis zu drei Mona­ten und zwei Punk­ten im Flens­bur­ger Fahr­eig­nungs­re­gis­ter rech­nen. Für Fahr­an­fän­ger, die sich in der Pro­be­zeit befin­den oder das 21. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben, gilt ein abso­lu­tes Alkoholverbot.

„Sicher fah­ren im Win­ter“ ist das Schwer­punkt­the­ma, das der ADAC im Rah­men der Ver­kehrs­si­cher­heits­ak­ti­on „2015 – ja sicher!“ im Novem­ber setzt. Ziel der Akti­on ist es, die Ver­kehrs­si­cher­heit in Deutsch­land wei­ter zu ver­bes­sern und das Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein der Ver­kehrs­teil­neh­mer zu stär­ken. Schwer­punkt im Monat Dezem­ber ist das The­ma Aggres­si­on. Quel­le : ADAC

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