„BUNDESREGIERUNG GIBT ZUSCHÜSSE FÜR MASSNAHMEN ZUM EINBRUCHSCHUTZ

WINTERBERG-TOTALLOKAL : DIRK WIESE – KFW-FÖRDERPROGRAMM ‚ALTERSGERECHT UMBAUEN‘ WIRD ERWEITERT !

win­ter­berg-total­lo­kal : „Fast die Hälf­te aller Ein­bre­cher geben nach weni­gen Minu­ten ihr Vor­ha­ben auf, wenn sie durch tech­ni­schen Ein­bruch­schutz am Ein­drin­gen gehin­dert wer­den. Inves­ti­tio­nen in den Ein­bruch­schutz machen sich also bezahlt !

Des­halb för­dert die Bun­des­re­gie­rung ab sofort den Ein­bau kri­mi­nal­prä­ven­ti­ver Maß­nah­men mit 30 Mil­lio­nen Euro. Damit tra­gen wir dem Inter­es­se von Mie­tern und Haus­ei­gen­tü­mern nach mehr Ein­bruch­schutz Rech­nung und ermög­li­chen somit auch mehr Sicher­heit im Sau­er­land“, erläu­tert der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Dirk Wie­se die Mög­lich­kei­ten für Haus­ei­gen­tü­mer und Mie­ter­von dem neu­en För­der­pro­gramm zu pro­fi­tie­ren und ergänzt :

Ab sofort kön­nen pri­va­te Eigen­tü­mer und Mie­ter Zuschüs­se zur Siche­rung gegen Woh­nungs- und Haus­ein­brü­che bei der KfW in Anspruch neh­men. Dar­über hin­aus wer­den die Zuschüs­se für Inves­ti­tio­nen in die Bar­rie­re­redu­zie­rung sowie das Errei­chen des anspruchs­vol­len Stan­dards „Alters­ge­rech­tes Haus“ erhöht. Maß­nah­men für den alters­ge­rech­ten Umbau und den Ein­bruch­schutz sind dabei frei kombinierbar.

Fol­gen­de Ein­bruch­schutz­maß­nah­men wer­den ab sofort im Rah­men des KfW­Pro­gramms „Alters­ge­recht Umbau­en“ eigen­stän­dig geför­dert : der Ein­bau oder die Nach­rüs­tung ein­bruch­hem­men­der Haus- oder Woh­nungs­tü­ren, die Nach­rüs­tung von Fens­tern und ein­bruch­hem­men­de Roll­lä­den. Das Bun­des­bau­mi­nis­te­ri­um stellt dafür von 2015 bis 2017 jähr­lich 10 Mil­lio­nen Euro zur Verfügung.

Die Höhe der Zuschüs­se rich­tet sich nach der Höhe der för­der­fä­hi­gen Inves­ti­ti­ons­kos­ten aus. Die Zuschüs­se betra­gen für Ein­zel­maß­nah­men des Ein­bruch­schut­zes und des Bar­rie­re­ab­baus ein­heit­lich 10 Pro­zent (bis­her 8 Pro­zent) und für den För­der­stan­dard „Alters­ge­rech­tes Haus“ 12,5 Pro­zent (bis­her 10 Pro­zent) der för­der­fä­hi­gen Inves­ti­ti­ons­kos­ten. Die Min­dest­in­ves­ti­ti­ons­kos­ten wer­den künf­tig von 3750 Euro auf 2000 Euro gesenkt.

Die Ände­run­gen im Einzelnen

1. Wer sei­ne Woh­nung oder sein Haus gegen Ein­bruch sichern möch­te, erhält je nach Höhe der Inves­ti­ti­ons­kos­ten Zuschüs­se von min­des­tens 200 Euro bis maxi­mal 1500 Euro. Geför­dert wer­den z. B. der Ein­bau von Alarm­an­la­gen, Gegen­sprech­an­la­gen, der Ein­bau und die Nach­rüs­tung von ein­bruch­hem­men­den Türen sowie die Nach­rüs­tung von Fenstern.

Wer Maß­nah­men gegen Woh­nungs­ein­bruch mit dem alters­ge­rech­ten Umbau ver­bin­det und in bei­des inves­tiert, kann einen Zuschuss je nach Höhe der Inves­ti­ti­ons­kos­ten von ins­ge­samt min­des­tens 200 Euro bis maxi­mal 5000 Euro bean­tra­gen. Geför­dert wird der Abbau von Bar­rie­ren, z. B. Ein­bau einer boden­glei­chen Dusche, Ver­brei­te­rung von Türen, Grund­riss­än­de­run­gen oder schwel­len­lo­se Haus­ein­gangs- und Wohnungstüren.

2. Für den För­der­stan­dard „Alters­ge­rech­tes Haus“ steigt der Zuschuss sogar auf 12,5 Pro­zent der för­der­fä­hi­gen Inves­ti­ti­ons­kos­ten ; maxi­mal 6250 Euro kön­nen bean­tragt werden.

3. Bei allen Maß­nah­men sind sowohl Mate­ri­al­kos­ten als auch Hand­wer­kerleis­tun­gen för­der­fä­hig. Vor­aus­set­zung für die För­de­rung ist die Durch­füh­rung durch ein Fach­un­ter­neh­men des Hand­werks. Die Zuschüs­se kön­nen wie gewohnt mit den Pro­gram­men zur ener­ge­ti­schen Gebäu­de­sa­nie­rung kom­bi­niert wer­den, z. B. bei einem ohne­hin geplan­ten Aus­tausch der Fenster.

Bericht von : win​ter​berg​-total​lo​kal​.de  – Ihr Nach­rich­ten­ma­ga­zin aus Winterberg 

  

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