Vermieter muss Modernisierungsvorhaben schriftlich ankündigen 

Vermieter müssen eine Modernisierung mindestens drei Monate vor Beginn schriftlich ankündigen.

win­ter­berg-total­lo­kal : In die­sem Schrei­ben müs­sen sie die Mie­ter aus­rei­chend über die geplan­ten Maß­nah­men und ihre Aus­wir­kun­gen infor­mie­ren. Bei ener­gie­spa­ren­den Moder­ni­sie­run­gen genügt es, wenn die Mie­ter über­schlä­gig abschät­zen kön­nen, ob eine Ein­spa­rung ein­tritt. Die Wüs­ten­rot Bau­spar­kas­se, ein Unter­neh­men der W&W‑Gruppe, weist auf ein Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH VIII ZR 55/19) hin.

Die Ver­mie­te­rin eines Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses woll­te die vor­han­de­nen Gas­eta­gen­hei­zun­gen durch eine moder­ne ener­gie­spa­ren­de Zen­tral­hei­zung aus­tau­schen. Sie kün­dig­te dies den Mie­tern früh­zei­tig schrift­lich an und infor­mier­te in den Schrei­ben über die Details der geplan­ten Maß­nah­men, den Zeit­plan, die vor­aus­sicht­li­chen künf­ti­gen Neben­kos­ten und die anste­hen­de Miet­erhö­hung. Den Schrei­ben füg­te sie eine Berech­nung der vor­aus­sicht­li­chen Ener­gie­ein­spa­rung für das gesam­te Gebäu­de bei. Die Mie­te­rin einer Woh­nung war mit der Moder­ni­sie­rung nicht ein­ver­stan­den, wor­auf die Ver­mie­te­rin vor Gericht zog. Vor dem Land­ge­richt Bre­men bekam die Mie­te­rin zunächst Recht, da sich aus der Berech­nung für das Gesamt­ge­bäu­de nicht aus­rei­chend erge­be, inwie­weit bei den ein­zel­nen Woh­nun­gen eine Ener­gie­ein­spa­rung ein­tritt. Der BGH sah dies jedoch als über­zo­gen an und hob das Urteil auf.

Laut dem Urteil des BGH hat­te die Ver­mie­te­rin die geplan­te Moder­ni­sie­rung recht­zei­tig ange­kün­digt und über alle gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Details infor­miert. Die vom Land­ge­richt Bre­men gefor­der­te detail­lier­te Berech­nung für jede ein­zel­ne Woh­nung sei nicht not­wen­dig. Viel­mehr genü­ge es, wenn die Mie­ter aus der vor­ge­leg­ten Berech­nung unschwer her­lei­ten kön­nen, dass auch für ihre Woh­nung eine Ener­gie­ein­spa­rung erreicht werde.

Die W&W-Gruppe
1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen, Versichern und brandpool als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.

Fotocredits:W&W Grup­pe

Quel­le : Wüs­ten­rot & Würt­tem­ber­gi­sche AG

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