Rettungsdienst Hochsauerland steht vor dem Kollaps

Anfrage der SBL-Fraktion gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags

win­ter­berg-total­lo­kal : Die SBL-Frak­ti­on hat sich schon öfters mit der Situa­ti­on beim Ret­tungs­dienst Hoch­sauer­land befasst.

Vor 3 Jah­ren wie­sen wir dar­auf­hin, dass unse­rer Mei­nung nach der vom Kreis­tag im Dezem­ber 2016 mehr­heit­lich beschlos­se­ne neue Ret­tungs­dienst­be­darfs­plan als geschei­tert bezeich­net wer­den kann. Das Ziel des Ret­tungs­dienst­be­darfs­plans war und ist es, dass die Ret­tungs­trans­port­wa­gen (RTW) kreis­weit in min­des­tens 90% der Fäl­le (p90%-Wert) den Ein­satz­ort in maxi­mal 12 Minu­ten errei­chen. Im Jahr 2017, also nach der Umset­zung des neu­en Bedarfs­plans, war das aber nur in 2 der 12 Ret­tungs­wa­chen gelun­gen. Die erfolg­rei­chen Ret­tungs­wa­chen lagen bei­de in Arnsberg.

Auf die Hilfs­frist von 12 Minu­ten gehen auch die Ver­fas­ser des Schrei­bens „Ret­tungs­dienst Hoch­sauer­land steht vor dem Kol­laps“ ein.

Sie schrei­ben : „Oft kommt es dadurch dazu, dass ein Ret­tungs­wa­gen aus einer benach­bar­ten Stadt oder einem benach­bar­ten Land­kreis zu einem Ein­satz kom­men muss, bei dem er die erfor­der­li­che Hilfs­frist von 12 Minu­ten deut­lich überschreitet.“

Wenn es so ist wie im Brief beschrie­ben steht wohl außer Fra­ge, dass beim Ret­tungs­dienst Hoch­sauer­land drin­gen­der Hand­lungs­be­darf besteht !

Daher stel­len wir – bezug­neh­mend auf den Brand­brief „Ret­tungs­dienst Hoch­sauer­land steht vor dem Kol­laps“ – fol­gen­de Fragen :

  1. Wie vie­le eige­ne Kün­di­gun­gen und Auf­he­bungs­ver­trä­ge von/​mit Mitarbeiter*innen des Ret­tungs­diens­tes gab es (nach Quar­ta­len) in den Jah­ren 2019 und 2020 ? 
    • Wie vie­le davon betra­fen Notfallsanitäter ?
  2. Wie hat sich die Anzahl der “Dupli­zi­täts­fäl­le” (die zu erheb­lich län­ge­ren Anfahrts­zei­ten füh­ren) für die ein­zel­nen Ret­tungs­wa­chen in den Jah­ren 2019 und 2020 entwickelt ?
  3. Bei wel­chen Antei­len der Ein­sät­ze von RTW wur­de in den ein­zel­nen Ret­tungs­wa­chen in den Jah­ren 2019 und 2020 die Hilfs­frist nicht eingehalten ?
  4. Wie ver­tei­len sich die Qua­li­fi­ka­tio­nen der Mitarbeiter*innen in den ein­zel­nen Ret­tungs­wa­chen auf 
    • Not­fall­sa­ni­tä­ter,
    • Ret­tungs­sa­ni­tä­ter,
    • ande­re Ausbildungen ?
  5. Nach wel­chen Kri­te­ri­en wer­den neue RTW beschafft ?
  6. Nach wel­chen Kri­te­ri­en wird Dienst­klei­dung für die Mitarbeiter*innen der Ret­tungs­wa­chen beschafft ?

Quel­le : Rein­hard Loos – Gabrie­le Joch-Eren – Kreis­tags­frak­ti­on Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te (SBL)

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