100 Millionen Euro für berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020 hat der Bundestag den Corona-Teilhabe-Fonds bereitgestellt.

win­ter­berg-total­lo­kal : Dar­in wer­den mit 100 Mil­lio­nen Euro Inklu­si­ons­un­ter­neh­men, Ein­rich­tun­gen der Behin­der­ten­hil­fe, Sozi­al­kauf­häu­ser und gemein­nüt­zi­ge Sozi­al­un­ter­neh­men unter­stützt, die durch die Coro­na-Pan­de­mie einen finan­zi­el­len Scha­den erlit­ten haben.

Dazu erklärt der hei­mi­sche SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te und Frak­ti­ons­vi­ze zusam­men mit sei­ner Kol­le­gin, der arbeits­markt- und sozi­al­po­li­ti­schen Spre­che­rin, Kers­tin Tack MdB „Der Coro­na-Teil­ha­be-Fonds schließt eine Lücke in den Pan­de­mie­hil­fen für Unter­neh­men. Denn auch rund 900 Inklu­si­ons­un­ter­neh­men, gemein­nüt­zi­ge Unter­neh­men und Ein­rich­tun­gen der Behin­der­ten­hil­fe waren von Schlie­ßun­gen betrof­fen und haben Umsatz­ein­bu­ßen hin­neh­men müssen.“

Die Zuschüs­se umfas­sen 90 Pro­zent der betrieb­li­chen Fix­kos­ten, wenn die­se nicht durch Ein­nah­men gedeckt sind. Eine För­de­rung ist von Sep­tem­ber 2020 bis März 2021 mög­lich und kann rück­wir­kend bean­tragt wer­den. Bis Ende März kön­nen die Hil­fen bei den jewei­li­gen Inte­gra­ti­ons­äm­tern bean­tragt werden.

„Es ist ganz wich­tig, dass wir die­se Lücke nun schlie­ßen und den betrof­fe­nen Unter­neh­men mit 100 Mil­lio­nen Euro aus dem vom SPD-geführ­ten Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­um neu ein­ge­rich­te­ten Coro­na-Teil­ha­be-Fonds unter die Arme grei­fen. Denn für einen inklu­si­ven Arbeits­markt spie­len Inklu­si­ons­un­ter­neh­men eine wich­ti­ge Rol­le. Vie­le schwer­be­hin­der­te Men­schen wer­den durch die Unter­stüt­zung aus dem Coro­na-Teil­ha­be-Fonds auch in der Kri­se wei­ter am Arbeits­le­ben teil­ha­ben kön­nen“, beto­nen Wie­se und Tack

Foto­credits : @ Mar­co Urban

Quel­le : Dirk Wie­se, MdB

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