Mehr Klimaschutz bei der Wärmeversorgung

Gebäudeenergiegesetz, Modernisierung, Austausch : Das sollten Nutzer wissen

win­ter­berg-total­lo­kal : Das The­ma Kli­ma­schutz ist in aller Mun­de. Auch bei der eige­nen Hei­zungs­an­la­ge lässt sich die Umwelt im Blick behal­ten – ins­be­son­de­re dann, wenn man auf die cle­ve­ren Rat­schlä­ge und Lösun­gen des Ham­bur­ger IWO-Insti­tuts vertraut.

So haben Bun­des­tag und Bun­des­rat das neue Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) beschlos­sen, das die bis­he­ri­gen Rege­lun­gen bün­delt und die­se mit Inhal­ten aus dem Kli­ma­schutz­pa­ket der Bun­des­re­gie­rung kom­bi­niert. Das betrifft auch Eigen­hei­me, die bei der Wär­me­ver­sor­gung auf eine Ölhei­zung set­zen. Grund­sätz­lich gilt Ent­war­nung : Bestehen­de Gerä­te kön­nen wei­ter­be­trie­ben und bis 2025 ohne zusätz­li­che Maß­nah­men moder­ni­siert wer­den, indem z. B. alte Heiz­kes­sel gegen moder­ne Öl-Brenn­wert­ge­rä­te aus­ge­tauscht werden.

Und auch nach 2025 dür­fen Ölhei­zun­gen wei­ter­hin ein­ge­baut wer­den, wenn sie erneu­er­ba­re Ener­gien wie Solar­ther­mie- oder Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen ein­bin­den. Wo kei­ne Gas- oder Fern­wär­me­net­ze vor­han­den sind und eine antei­li­ge Ein­bin­dung erneu­er­ba­rer Ener­gien nicht umsetz­bar ist, darf eine Ölhei­zung auch wei­ter­hin allein instal­liert wer­den. Bezüg­lich der maxi­ma­len Betriebs­zeit älte­rer Öl- und Gas­hei­zungs­an­la­gen gel­ten auch künf­tig die bis­lang durch die Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung (EnEV) vor­ge­ge­be­nen Bestimmungen.

Ist die eige­ne Hei­zung bereits 20 Jah­re oder älter, emp­fiehlt es sich jedoch gene­rell, über eine Moder­ni­sie­rung nach­zu­den­ken. „Für Gebäu­de mit einer Ölhei­zung ist dabei der Ein­bau eines Öl-Brenn­wert­ge­räts oft­mals die güns­tigs­te Opti­on, da der Heiz­öl­be­darf im Ver­gleich zu einem alten Kes­sel deut­lich redu­ziert wer­den kann“, rät das Ham­bur­ger IWO-Insti­tut. „Die direk­te Ein­bin­dung erneu­er­ba­rer Ener­gien, etwa in Form einer Solar­an­la­ge, hilft zusätz­lich dabei, die CO2-Emis­sio­nen des Eigen­heims zu ver­rin­gern.“ Einen zusätz­li­chen Anreiz schaf­fen staat­li­che För­der­gel­der, die beim Ein­bau einer neu­en Öl-Hybrid­an­la­ge erneu­er­ba­re Kom­po­nen­ten mit 30 Pro­zent der Inves­ti­ti­ons­kos­ten unter­stüt­zen. Zudem gibt es auch immer wie­der nicht­staat­li­che För­der­ak­tio­nen, etwa von Heizgeräteherstellern.

Des Wei­te­ren wird mit Hoch­druck an alter­na­ti­ven treib­haus­gas­re­du­zier­ten bzw. CO2-neu­tra­len flüs­si­gen Brenn­stof­fen gear­bei­tet. Durch mehr Effi­zi­enz, Hybrid­tech­no­lo­gie und neue Future Fuels kön­nen auch Gebäu­de mit einer Ölhei­zung die Kli­ma­zie­le errei­chen – das zei­gen schon heu­te etli­che Modell­pro­jek­te des IWO-Instituts.

Mehr unter www​.zukunfts​hei​zen​.de.

Bild : Die Inves­ti­ti­on in erneu­er­ba­re Ener­gien wie eine Solar­an­la­ge wird durch staat­li­che Zuschüs­se unterstützt.

Foto : epr/​IWO

Quel­le : IWO Insti­tut für Wär­me und Mobilität

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