Kurzarbeitergeld : Planungssicherheit für Beschäftigte und Unternehmen

Mit dem am Freitag dieser Woche verabschiedeten Beschäftigungssicherungsgesetz wird die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds verlängert.

win­ter­berg-total­lo­kal : Außer­dem bleibt ein Hin­zu­ver­dienst in Kurz­ar­beit bis Ende des nächs­ten Jah­res mög­lich. Das Gesetz schafft neue Anrei­ze und finan­zi­el­le Ver­bes­se­run­gen für Wei­ter­bil­dung wäh­rend der Kurz­ar­beit, damit Beschäf­tig­te auch in Zukunft eine gute Per­spek­ti­ve haben.

Kers­tin Tack, arbeits­markt- und sozi­al­po­li­ti­sche Spre­che­rin, sagt dazu „Mit der Kurz­ar­beit bau­en wir eine Brü­cke über die Kri­se und sor­gen dafür, dass mög­lichst vie­le Jobs erhal­ten blei­ben. Wir haben in die­sem Jahr die Zugangs­vor­aus­set­zun­gen und die Moda­li­tä­ten mehr­fach ver­ein­facht und ver­bes­sert. Zwar haben sich Tei­le des Arbeits­mark­tes bereits erholt, in ande­ren Bran­chen ist jedoch noch kei­ne Ent­span­nung in Sicht. Um die­sem Druck zu begeg­nen und vor­han­de­ne Struk­tu­ren zu erhal­ten, ver­län­gern wir die Ver­ein­fa­chun­gen und schaf­fen dar­über hin­aus neue Anrei­ze für Wei­ter­bil­dung wäh­rend der Kurzarbeit.“

Der hei­mi­sche SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te und Frak­ti­ons­vi­ze, Dirk Wie­se, erklärt : „Die von der SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on im Mai beschlos­se­ne Erhö­hung des Kurz­ar­bei­ter­gelds wird bis Dezem­ber 2021 ver­län­gert. Wer zu min­des­tens 50 Pro­zent der Arbeits­zeit in Kurz­ar­beit ist, erhält ab dem vier­ten Monat 70 Pro­zent (bzw. 77 Pro­zent bei Haus­hal­ten mit Kin­dern) der Net­to-Ent­gelt­dif­fe­renz zum Ver­dienst vor der Kurz­ar­beit statt regu­lär 60 bzw. 67 Pro­zent. Ab dem sieb­ten Monat erhal­ten Ver­si­cher­te 80 bzw. 87 Pro­zent. Das erhöh­te Kurz­ar­bei­ter­geld ist kein Selbst­zweck. Betrof­fe­ne hät­ten mit einem Weg­fall ihres Gehalts im Umfang von 40 Pro­zent über einen län­ge­ren Zeit­raum sehr zu kämp­fen, um über die Run­den zu kom­men. Es darf nicht sein, dass Men­schen auf­grund des gerin­gen Ein­kom­mens wäh­rend der Kurz­ar­beit ihre Mie­te nicht bezah­len oder Kre­di­te nicht mehr bedie­nen können.

Zusätz­lich wird die Mög­lich­keit ver­län­gert, in der Kurz­ar­beit hin­zu­zu­ver­die­nen. Bis Ende Dezem­ber 2021 kön­nen alle Beschäf­tig­ten in Kurz­ar­beit im Rah­men eines Mini­jobs hin­zu­ver­die­nen, ohne dass dies beim Kurz­ar­bei­ter­geld ange­rech­net wird.“

Mar­tin Rose­mann, zustän­di­ger Bericht­erstat­ter der SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on erklärt : „Wir schau­en auch dar­auf, wie es nach der Kri­se wei­ter­geht. Struk­tur­ver­än­de­run­gen in der Wirt­schaft haben Ver­än­de­run­gen in der Arbeits­welt zur Fol­ge. Des­halb schaf­fen wir neue Anrei­ze für Wei­ter­bil­dung in Kurz­ar­beit. Die voll­stän­di­ge Erstat­tung der Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge für die Unter­neh­men wird ab Mit­te nächs­ten Jah­res dar­an geknüpft, dass die Beschäf­tig­ten wei­ter­ge­bil­det wer­den. Dabei wer­den auch Wei­ter­bil­dun­gen zum Tech­ni­ker oder Meis­ter berück­sich­tigt. So kann die­se Zeit genutzt wer­den, Beschäf­tig­te und Unter­neh­men auf die Trans­for­ma­tio­nen in der Arbeits­welt vor­zu­be­rei­ten. Zudem wer­den die Lehr­gangs­kos­ten für Wei­ter­bil­dung in Kurz­ar­beit geson­dert geför­dert. Dazu haben wir einen ein­fa­chen Ansatz für alle Betei­lig­ten gewählt : Wir schaf­fen ein eige­nes För­der­re­gime für die Schu­lungs­kos­ten. Das hilft den Unter­neh­men und der Bun­des­agen­tur für Arbeit, die die Regeln umset­zen muss. Die­se För­de­rung läuft auch wei­ter, wenn die Kurz­ar­beit been­det wird. So hel­fen wir Unter­neh­men, sich auf die Arbeit der Zukunft vorzubereiten.“

Abschlie­ßend betont Wie­se : „Kurz­ar­beit schützt Arbeit und ver­mei­det Arbeits­lo­sig­keit in der Kri­se. Sie ist die zen­tra­le Ant­wort, um den Beschäf­tig­ten und der Wirt­schaft einen guten Start nach der Kri­se zu ermög­li­chen. Beschäf­tig­te blei­ben in Arbeit, und Unter­neh­men kön­nen ihr Per­so­nal an Bord behal­ten, um nach der Kri­se gemein­sam wie­der durchzustarten.“

Foto­credits : Mar­co Urban

Quel­le : Dirk Wie­se MdB

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