Sonderregelung in der Corona-Pandemie

Telefonische Krankschreibungen durch den Arzt wieder bis zu sieben Tagen möglich

win­ter­berg-total­lo­kal : Wegen stei­gen­der Infek­ti­ons­zah­len kön­nen sich Arbeit­neh­mer im Hoch­sauer­land­kreis bei leich­ten Atem­wegs­er­kran­kun­gen ab sofort wie­der bis zu sie­ben Tagen von ihrem Arzt am Tele­fon krank­schrei­ben las­sen. Das teil­te heu­te die AOK Nord­West mit. Die­se Son­der­re­ge­lung ist zunächst bis zum 31. Dezem­ber befris­tet. Eine ent­spre­chen­de Rege­lung gab es bereits in der ers­ten Hoch­pha­se der Coro­na-Pan­de­mie von Anfang März bis Ende Mai.

„Die tele­fo­ni­sche Beschei­ni­gung der Arbeits­un­fä­hig­keit (AU) ist jetzt wie­der mög­lich. Vor­aus­set­zung ist jedoch, dass es sich um leich­te Beschwer­den der obe­ren Atem­we­ge han­delt“, sagt AOK-Ser­vice­re­gi­ons­lei­ter Dirk Schnei­der. Damit kön­nen Pati­en­ten im Ver­dachts­fall zu Hau­se blei­ben und müs­sen nicht wegen der blo­ßen Attes­tie­rung einer Arbeits­un­fä­hig­keit extra eine Arzt­pra­xis auf­su­chen. „Damit soll gleich­zei­tig das Risi­ko für eine Aus­brei­tung des Virus redu­ziert wer­den“, so Schnei­der. Wenn in die­sen Fäl­len ein Coro­na­vi­rus-Test gemacht wer­den soll, sagt der Arzt dem Pati­en­ten, wo sich die­ser tes­ten las­sen kann. Wird dafür eine Über­wei­sung benö­tigt, schickt die Pra­xis die­se per Post. Bei fort­dau­ern­der Erkran­kung kann die Arbeits­un­fä­hig­keit ein­mal um wei­te­re sie­ben Kalen­der­ta­ge tele­fo­nisch ver­län­gert werden.

Die Arzt­pra­xis sen­det die AU-Beschei­ni­gun­gen für den Arbeit­ge­ber und die Kran­ken­kas­se nach tele­fo­ni­scher Krank­schrei­bung direkt an den Ver­si­cher­ten. Der Ver­si­cher­te muss die elek­tro­ni­sche Gesund­heits­kar­te nicht vor­le­gen. Es reicht, der Arzt­pra­xis die Ver­si­cher­ten­da­ten per Tele­fon und die Kran­ken­kas­sen-Mit­glied­schaft münd­lich zu bestä­ti­gen. Bei Pati­en­ten, die der Arzt­pra­xis ohne­hin schon bekannt sind, über­neh­men die Ärz­te die Daten aus der Patientenakte.

Schnell, sicher und ein­fach geht es auch online : Vie­le Ver­si­cher­te nut­zen inzwi­schen die Ange­bo­te des Online-Ser­vice­Cen­ters www​.nord​west​.mei​ne​.aok​.de. Das Por­tal bie­tet ein per­sön­li­ches digi­ta­les Post­fach, über das die Nut­zer mit ihrer AOK Nord­West sicher kom­mu­ni­zie­ren kön­nen. So kön­nen sie ganz bequem von zu Hau­se aus zum Bei­spiel die Krank­mel­dung mit dem Smart­phone abfo­to­gra­fie­ren und die Bild­da­tei hoch­la­den und sicher an die AOK Nord­West über­mit­teln. Auch kön­nen For­mu­la­re her­un­ter­ge­la­den, eine neue elek­tro­ni­sche Gesund­heits­kar­te ange­for­dert, Rech­nun­gen ein­ge­reicht, Ver­si­che­rungs­zei­ten abge­fragt, per­sön­li­che Daten geän­dert und Unter­la­gen elek­tro­nisch ange­for­dert wer­den. Mobil geht es mit der ‚Mei­ne AOK-App‘. Mit der inte­grier­ten Scan-Funk­ti­on wer­den Papier­do­ku­men­te mit der Smart­phone-Kame­ra ein­fach und schnell digi­ta­li­siert und hochgeladen.

Bild : Bei leich­ten Atem­wegs­er­kran­kun­gen kön­nen sich Arbeit­neh­mer im Hoch­sauer­land­kreis ab sofort bis zu sie­ben Tagen am Tele­fon von ihrem Arzt krank­schrei­ben lassen.

Foto­credits : AOK/​hfr.

Quel­le : AOK NordWest

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