Agentur für Arbeit Meschede-Soest – Erreichbarkeit sichergestellt

Bei der Agentur für Arbeit Meschede-Soest heißt es im Moment „alle Mann an Bord“, denn die Zahl der Anrufe von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite ist derzeit auf ein Vielfaches angestiegen. Die Arbeitsagentur hat deshalb verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Erreichbarkeit sicherzustellen.

win­ter­berg-total­lo­kal : So wur­den kurz­fris­tig Ver­mitt­ler, Berufs- und Reha­be­ra­ter geschult, um die tele­fo­ni­sche Bera­tung zum The­ma Kurz­ar­bei­ter­geld vor­neh­men zu kön­nen, denn hier ist der Bera­tungs­be­darf der­zeit am höchs­ten. Betrie­be mit Fra­gen rund um das The­ma Kurz­ar­bei­ter­geld kön­nen tele­fo­nisch unter 0800 4 5555 20 mit der Agen­tur Kon­takt auf­neh­men. Die Bun­des­agen­tur für Arbeit hat unter www​.arbeits​agen​tur​.de/​k​u​r​z​a​r​b​eit alle wich­ti­gen und not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen zusam­men­ge­stellt. Die Antrags­stel­lung kann nach tele­fo­ni­scher Anzei­ge bei der Arbeits­agen­tur auch online vor­ge­nom­men werden.

Die Arbeits­agen­tur Mesche­de-Soest ist wei­ter­hin für den öffent­li­chen Publi­kums­ver­kehr nicht zugäng­lich. Alle Geschäfts­stel­len sind aber für Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer zusätz­lich unter der loka­len Ruf­num­mer 02921 106 200 erreich­bar. Hier­mit soll die Arbeit­neh­mer­hot­line (0800 4 5555 00) ent­las­tet wer­den. Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass alle per­sön­li­chen Gesprächs­ter­mi­ne ohne Rechts­fol­gen ent­fal­len. Die­se Ter­mi­ne müs­sen nicht tele­fo­nisch abge­sagt wer­den. Eine Arbeits­los­mel­dung kann online über www​.arbeits​agen​tur​.de gestellt wer­den, eine per­sön­li­che Mel­dung ist zur Zeit nicht erfor­der­lich. Die Fami­li­en­kas­se ist wei­ter­hin für alle Anlie­gen unter 0800 4 5555 30 erreichbar.

„Wir sind wei­ter­hin für unse­re Kun­din­nen und Kun­den da, aller­dings bis auf Wei­te­res nur tele­fo­nisch und digi­tal“, so Oli­ver Schma­le. „Wir agie­ren so unbü­ro­kra­tisch und fle­xi­bel wie es geht in die­sen schwie­ri­gen Zei­ten, so dass die Leis­tungs­ge­wäh­rung aller Arbeit­neh­mer und Betrie­be sicher­ge­stellt ist.“

 

Quel­le : Cari­na Bau­er – Agen­tur für Arbeit Meschede-Soest

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