Mehr Sicherheit für Online-Shopper – was sie jetzt dringend tun müssen -

Interview mit : Sparkassendirektor Ingo Ritter Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Hochsauerland

win­ter­berg-total­lo­kal : Online-Shop­ping und Online-Ban­king wird noch siche­rer. Dafür sorgt ab dem 14. Sep­tem­ber 2019 die Zwei­te Euro­päi­sche Zah­lungs­dienst­richt­li­nie „PSD2“. Auf die müs­sen sich Bank-Kun­den aller­dings vor­be­rei­ten, sonst funk­tio­nie­ren Kre­dit­kar­ten und Zugän­ge bald nicht mehr. Was genau zu tun ist und wie die Kun­den vom Sicher­heits-Plus der neu­en Richt­li­nie pro­fi­tie­ren, ver­rät Spar­kas­sen­di­rek­tor Ingo Ritter.

Herr Rit­ter, was bringt die PSD2 für die Kunden ? 

Die neue Richt­li­nie bringt vor allem Ver­än­de­run­gen und Ver­bes­se­run­gen im elek­tro­ni­schen Zah­lungs­ver­kehr und im Online-Ban­king mit sich. Das Bezah­len wird beque­mer und siche­rer. Die neu­en Vor­ga­ben gel­ten euro­pa­weit für Ban­ken und Spar­kas­sen mit Online-Kon­ten und Zah­lungs­kar­ten sowie ande­re Dienst­leis­ter, die Zugriff auf Zah­lungs­mit­tel haben. 

Was ist neu beim Online-Shop­ping mit der Kreditkarte ? 

Ab dem 14. Sep­tem­ber müs­sen Sie sich bei vie­len Online-Ein­käu­fen, die Sie mit ihrer Kre­dit­kar­te bezah­len, aus­wei­sen. Unge­fähr so, wie Sie das jetzt schon von Über­wei­sun­gen im Online-Ban­king ken­nen – hier benö­ti­gen Sie ja auch einen Benut­zer­na­men und ein Pass­wort für den Zugang sowie eine TAN, um die Über­wei­sung am Ende frei­zu­ge­ben. So ähn­lich ist es bald auch bei Kar­ten­zah­lun­gen : Sie benö­ti­gen die Kar­ten­da­ten und wei­te­re Beweis­mit­tel, dass Sie berech­tigt sind, die Zah­lung durch­zu­füh­ren. Mit unse­rer App „S‑ID Check“ auf Ihrem Smart­phone kön­nen Sie eine Zah­lung ganz bequem per Fin­ger­ab­druck freigeben.

War­um wird das geändert ?

Damit Betrü­ger selbst dann, wenn sie die Zah­len und Daten von einer Kre­dit­kar­te ergau­nert haben, nicht auf ille­ga­le Shop­ping-Tour gehen kön­nen. Denn dafür müss­ten sie zusätz­lich noch das Han­dy des Besit­zers steh­len und den Fin­ger­ab­druck vor­täu­schen – fast unmög­lich. Statt mit dem Fin­ger kön­nen Zah­lun­gen übri­gens auch mit einem selbst gewähl­ten Kenn­wort frei­ge­ge­ben wer­den. Wenig Auf­wand für so viel mehr Sicherheit.

Ist die Ein­rich­tung der App kompliziert ? 

Nein. Auf unse­rer Home­page gibt es eine Schritt-für-Schritt-Anlei­tung zum Ein­rich­ten der „S‑ID-Check“-App auf dem Smart­phone. Und natür­lich hel­fen auch die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen in den Filia­len oder unser Kom­mu­ni­ka­ti­ons­Cen­ter ger­ne wei­ter. Die Ein­rich­tung ist ein ein­ma­li­ger Pro­zess, danach läuft alles über das Smart­phone. Um für die Zukunft gerüs­tet zu sein, soll­ten Sie sich schon heu­te für Mas­ter Card ID Check oder VISA SECU­RE registrieren.

Ich habe nur ein nor­ma­les Han­dy, kein Smart­phone. Kann ich trotz­dem mit der Kre­dit­kar­te online bezahlen ? 

Sie kön­nen sich zum Bezah­len auch eine SMS mit einem Code zuschi­cken las­sen. Die­sen Code geben Sie dann im Bezahl­vor­gang ein, beant­wor­ten noch eine Sicher­heits­fra­ge, auf die nur Sie die Ant­wort ken­nen – fertig.

Ändert sich denn auch etwas, wenn ich mit der Kre­dit­kar­te nicht online, son­dern off­line an der Laden­kas­se bezahle ? 

Nein. Die neue Richt­li­nie sieht die soge­nann­te „Zwei-Fak­tor-Authen­ti­fi­zie­rung“ vor. Zwei Fak­to­ren müs­sen also bewei­sen, dass es Ihre Kar­te ist und Sie berech­tigt sind, mit ihr zu bezah­len. Wenn Sie im Laden an der Kas­se ste­hen, ist einer die­ser Fak­to­ren der „Besitz“ der Kar­te, also die Tat­sa­che, dass Sie sie in der Hand hal­ten. Der zwei­te Fak­tor ist „Wis­sen“ – näm­lich die PIN, die nur Sie ken­nen und die Sie ein­ge­ben müs­sen. Falls Sie noch eine Kre­dit­kar­te haben, bei der Sie an der Kas­se Ihre Zah­lung mit Unter­schrift bestä­ti­gen, kön­nen Sie die­se wie gewohnt bis zum Ver­falls­da­tum wei­ter­ver­wen­den. Mit der neu­en Kar­te bekom­men Sie dann auch eine PIN.

Muss ich in Zukunft wirk­lich jede Online-Zah­lung aktiv bestätigen ? 

Nein. Auch in Zukunft kön­nen vie­le Zah­lun­gen ohne Ihr Zutun geneh­migt wer­den. Die intel­li­gen­ten Sicher­heits­sys­te­me Ihrer Spar­kas­se prü­fen jede Zah­lung auto­ma­tisch und nut­zen den für Sie kom­for­ta­bels­ten Weg.

Ändert sich auch beim nor­ma­len Online-Ban­king etwas ? 

Ja. Für nor­ma­le Über­wei­sun­gen gibt es jetzt eine soge­nann­te „Lis­te der ver­trau­ens­wür­di­gen Emp­fän­ger“, auf die Sie Unter­neh­men und Per­so­nen set­zen kön­nen, an die Sie häu­fig Geld über­wei­sen. Sie fin­den die­se im Online-Ban­king unter „Tan-freie IBANs“. Wenn Sie hier einen Emp­fän­ger mit IBAN hin­ter­legt haben, brau­chen Sie kei­ne TAN mehr ein­ge­ben, um spä­te­re Über­wei­sun­gen freizugeben.

Aller­dings brau­chen Sie in Zukunft nicht mehr nur für Über­wei­sun­gen, son­dern auch für den rei­nen Log­in ins Online-Ban­king eine TAN – spä­tes­tens alle 90 Tage. Das heißt wenn Sie bis­her nur ab und zu mal online den Kon­to­stand geprüft haben und noch gar kein TAN-Ver­fah­ren akti­viert haben, müs­sen Sie sich jetzt für eines entscheiden.

Wel­che TAN-Ver­fah­ren ste­hen denn zur Auswahl ? 

Bei der Spar­kas­se Hoch­sauer­land kön­nen Sie Ihre TANs zum Log­in oder für Über­wei­sun­gen per Smart­phone-App gene­rie­ren oder per SMS erhal­ten. Mög­lich ist aber auch das soge­nann­te Chip­TAN-Ver­fah­ren, bei dem Sie Ihre giro­card in einen klei­nen TAN-Gene­ra­tor ste­cken und eine TAN erhal­ten. Sie kön­nen sich ger­ne umfas­send bei uns in der Filia­le bera­ten las­sen, wel­ches Ver­fah­ren sich für Sie am bes­ten eig­net und wie das alles funktioniert.

Wor­auf ist beson­ders zu achten ? 

Es ist damit zu rech­nen, dass Online-Betrü­ger die anste­hen­den Ände­run­gen für sich missbrauchen.

Hier gilt weiterhin : 

Ihre Spar­kas­se wird Sie nie per E‑Mail auf­for­dern, Ihre Anmel­de­da­ten oder Ihre PIN zu nen­nen. Hal­ten Sie im Zwei­fel Rück­spra­che mit Ihrem Berater.

Quel­le : Bern­hard Hoh­mann, Spar­kas­se Hochsauerland

 

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