NGG fordert mehr Zoll-Kontrollen bei Hoteliers und Gastronomen im Hochsauerlandkreis

Sie kommen unangemeldet und machen nicht viel Federlesen

win­ter­berg-total­lo­kal : Wenn Beam­te des Zolls Betrie­ben im Hoch­sauer­land­kreis eine Visi­te abstat­ten, kann es für Unter­neh­mer unge­müt­lich wer­den – vor­aus­ge­setzt, sie neh­men es mit dem Gesetz nicht so genau. Im ver­gan­ge­nen Jahr kon­trol­lier­te das zustän­di­ge Haupt­zoll­amt Bie­le­feld in der Regi­on ins­ge­samt 1.854 Fir­men auf Schwarz­ar­beit, Sozi­al­be­trug und auf die Ein­hal­tung von Min­dest­löh­nen. Das sind fünf Pro­zent mehr als im Vor­jahr. Dabei nah­men die Zöll­ner genau 335 Betrie­be des Gast­ge­wer­bes ins Visier (plus acht Pro­zent gegen­über 2017). In 26 Fäl­len – und damit in jedem drei­zehn­ten Hotel, Imbiss oder Restau­rant – deck­ten sie einen Min­dest­lohn­ver­stoß auf. Das teilt die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten mit. Die NGG Süd­west­fa­len beruft sich hier­bei auf eine Aus­wer­tung des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums für die Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Bea­te Mül­ler-Gem­me­ke (Grü­ne).

„Es kann doch nicht sein, dass es immer noch Chefs gibt, die ihren Beschäf­tig­ten das abso­lu­te Mini­mum vor­ent­hal­ten – den gesetz­li­chen oder einen höhe­ren Bran­chen-Min­dest­lohn. Min­dest­lohn-Ver­stö­ße sind immer noch an der Tages­ord­nung. Und das obwohl es den gesetz­li­chen Min­dest­lohn schon seit über vier Jah­ren gibt“, kri­ti­siert NGG-Geschäfts­füh­re­rin Isa­bell Mura. Bei Kell­nern, Köchin­nen und Hotel­an­ge­stell­ten kom­me es am Monats­en­de auf jeden Euro an.

Die Tat­sa­che, dass vie­le Unter­neh­men es immer noch wagen, gegen gel­ten­de Min­dest­löh­ne zu ver­sto­ßen, macht, so die NGG Süd­west­fa­len, eines deut­lich : „Der Zoll muss mehr und inten­si­ver kon­trol­lie­ren – gera­de auch in der Gas­tro­no­mie. Beim The­ma Min­dest­lohn zeigt sich, dass Ver­trau­en gut, aber Kon­trol­le bes­ser ist. Je höher das Risi­ko für schwar­ze Scha­fe ist, bei ille­ga­len Prak­ti­ken über­führt zu wer­den, des­to sel­te­ner set­zen sie auf Trick­se­rei­en“, betont Mura. Der Plan von Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Olaf Scholz, die Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit (FKS) auf mehr als 10.000 Beam­te auf­zu­sto­cken, sei ein „wich­ti­ger Schritt“. Der­zeit sei die FKS von die­ser Ziel­mar­ke aber noch weit ent­fernt. Nach Infor­ma­tio­nen der NGG waren bun­des­weit zuletzt ledig­lich 6.600 Plan­stel­len für Kon­trol­leu­re besetzt – 209 davon beim Haupt­zoll­amt Bielefeld.

„Damit der Zoll bei sei­nen Kon­trol­len aber über­haupt fün­dig wer­den kann, müs­sen die Arbeits­zei­ten in den Betrie­ben genau erfasst wer­den. Bei Schum­me­lei­en mit den Stun­den­zet­teln kön­nen die Beam­ten gegen den Arbeit­ge­ber ermit­teln – und geprell­te Löh­ne zurück­for­dern“, erklärt Isa­bell Mura. Nach einem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) vom Mai müs­sen Unter­neh­men die Arbeits­zei­ten ihrer Mit­ar­bei­ter künf­tig sys­te­ma­tisch doku­men­tie­ren. Im Gast­ge­wer­be wur­de bereits mit dem gesetz­li­chen Min­dest­lohn eine Auf­zeich­nungs­pflicht der geleis­te­ten Stun­den ein­ge­führt. Die NGG hat­te sich dafür gegen den Wider­stand der Arbeit­ge­ber starkgemacht.

 

Quelle:Isabell Mura, Geschäfts­füh­re­rin der NGG-Regi­on Südwestfalen

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